Qualifizierung

Diabetesberater*in DDG

!!! Bitte beachten Sie !!!

Die Angaben auf diesen Seiten gelten nur für Kurse mit Kursstart bis 31.12.2023!
Für Kurse ab 01.01.2024 finden Sie die aktuellen Informationen auf der Seite der DDG AKADEMIE unter dem Abschnitt DIABETESEDUKATION

Als Diabetesberater*in DDG können Sie Menschen mit Diabetes mellitus aller Klassifikationen anleiten, coachen, beraten und schulen. Sie erstellen individuelle Maßnahmenprogramme und unterstützen Diabetesbetroffene in ihrem Diabetes-(Selbst-)Management. In der Weiterbildung erwerben Sie Kompetenzen und Fähigkeiten im diabetologischen, ernährungswissenschaftlichen und pädagogischen Kontext.  Die Weiterbildungszeit beträgt ca. 1 Jahr und ist in Präsenz- und Praxisphasen gegliedert. Für bereits qualifizierte Diabetesassistent*innen DDG kann der Abschluss auch über die verkürzte Aufbauqualifikation erreicht werden.

Diabetesberater*innen DDG werden vorwiegend in diabetologisch spezialisierten, ambulanten oder stationären Einrichtungen eingesetzt und sind hier unverzichtbarer Teil des Diabetes-Teams. Sie begleiten die Betroffenen in ihrem Krankheitsverlauf über lange Zeiträume.

Fragen zur Weiterbildung beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsstelle der DDG. Die Beantwortung häufig gestellter Fragen finden Sie bereits unten.

Zugelassene Grundberufe:
(mit mindestens 3-jähriger Ausbildungszeit)

  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in
  • Altenpfleger*in
  • Hebamme/Entbindungspfleger  
  • Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Medizinisch-technische Assistent*in
  • Pharmazeutisch-technische-Assistent*in*
  • Diätassistent*in
  • Bachelor, Master oder Diplom-Oecotropholog*in, Tropholog*in
  • Bachelor, Master oder Diplom-Ernährungswissenschaftler*in
  • Bachelor, Master oder Diplom-Oecotropholog*in (FH)
  • Bachelor, Master oder Diplom-Gesundheits- und Pflegewissenschaftler*in
  • Bachelor, Master oder Diplom-Berufspädagog*in für Pflege
  • Bachelor, Master oder Diplom-Pflegepädagog*in

* Zulassung nur mit Zusatzqualifikation Diabetesassistent*in

Sie sind bereits Diabetesassistent*in DDG? Dann gehen Sie gern direkt zu unserem verkürzten Aufbaukurs.

  • passender, mindestens 3-jähriger, medizinischer Grundberuf (s.o.)
  • Nachgewiesene Tätigkeit im Praxisfeld der Diabetologie während der Weiterbildungszeit (in Krankenhaus, Praxis oder Rehabilitationsklinik) unter Anleitung einer Diabetolog*in DDG 
    • im regulären Kurs: über min. 544 Stunden innerhalb der Weiterbildungszeit (entspricht ca. min. 50% einer Vollzeitstelle). Bei geringerer Teilzeitbeschäftigung, kann die Praxiszeit in maximal 18 Monaten erbracht werden. Zusätzlich 40 Stunden Hospitation in einer weiteren diabetologischen Einrichtung sind obligatorisch während der Weiterbildungszeit nachzuweisen.
    • im Aufbaukurs: über min. 362 Stunden innerhalb der Weiterbildungszeit. Zusätzlich 20 Stunden Hospitation in einer weiteren diabetologischen Einrichtung sind obligatorisch während der Weiterbildungszeit nachzuweisen.
  • Kenntnis über den Weiterbildungsplan (siehe Download unter dem jeweiligen Kursangebot)
  • Da die Weiterbildung im komplexen medizinischen Themenbereich angesiedelt ist, müssen ggf. Deutschkenntnisse im Niveau B2 vorausgesetzt werden. Ein Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
  • erfolgreich durchgeführtes Bewerbungsgespräch 

Sie interessieren sich für die Weiterbildung zur Diabetesassistent*in DDG oder haben sich bereits dazu angemeldet, aber Ihnen fehlt noch berufliche Praxiserfahrung in der Betreuung von Menschen mit Diabetes?
Dann machen Sie sich "Fit für die Weiterbildung" mit dem Vorbereitungskurs der VDBD AKADEMIE (oben auf dieser Seite).

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Sonderzulassung beim zuständigen Ausschuss QSW gestellt werden, welcher dann im Einzelfallverfahren prüft, ob dies möglich ist. Bitte senden Sie in dem Fall aussagekräftige Unterlagen an die Geschäftsstelle der DDG unter weiterbildung(at)ddg(dot)info. Es muss ablesbar sein, dass Sie bereits über mehrjährige Erfahrung in der Diabetologie verfügen.

Hinsichtlich der Zulassung zur Weiterbildung als Diabetesassistent*in DDG gelten neben den regulär zugelassenen Grundberufen (siehe Liste oben) für im Ausland erworbene Abschlüsse bzw. für fachlich assoziierte akademische Abschlüsse in bestimmten Fällen Ausnahmeregeln, sofern die jeweils erforderlichen Bedingungen/Nachweise erbracht werden.

Übersicht der besonderen Zulassungsfälle

Das Konzept der Weiterbildung, das von dem ausgewiesenen Expertengremiumaller DDG-Weiterbildungsstätten erstellt wurde, erhielt 2011 den Weiterbildungs-Innovations-Preis des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Es wurde als umfassendes und praxisorientiertes Bildungskonzept gewürdigt.  
Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Diabetesberater*in DDG trägt den hohen Qualitätsstandards der DDG Rechnung und wird durch den Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW) der DDG ständig überwacht.

Die Leistungen der Diabetesassistent*in DDG genießen in der gesundheitspolitischen Landschaft Deutschlands eine hohe Anerkennung und sind abrechnungsfähig. In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Thüringen ist die Qualifikation staatlich anerkannt. Im Bundesland Hessen kann sie als Wahlmodul im Rahmen der Weiterbildung zur Fachwirt*in in der ambulanten Versorgung angerechnet werden.

Diabetesberater*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung von 75 Fortbildungspunkten in drei Jahren und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Fortbildungen hat der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG die Möglichkeit, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Diabetesberater*in DDG zu entziehen. Zur Überprüfung wird seit 01.01.2021 ausschließlich das Fortbildungszertifikat von DDG und VDBD AKADEMIE akzeptiert. Dieses wird ebenfalls im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichungen als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung zwingend erwartet und kann nach Ablauf der Übergangsfrist, die das Jahr 2020 umfasste, nicht länger durch Einzelbelege ersetzt werden.

Die Fortbildungspflicht für Diabetesberater*innen DDG beginnt grundsätzlich im Januar des Folgejahres nach Abschluss der Weiterbildung. Auf freiwilliger Basis können Fortbildungspunkte durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bereits während der Weiterbildung gesammelt werden. Zu beachten ist, dass bei Beantragung des Fortbildungszertifikates

Gemeinsam mit dem Verband der Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe VDBD wurde ein Katalog der anrechenbaren Fortbildungspunkte beschlossen, in dem alle Arten von Fortbildungen aufgeführt sind, die zur Erbringung der Fortbildungspflicht gewählt werden können.bei der VDBD AKADEMIE Teilnahmebescheinigungen nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.


SONDERREGLUNG anlässlich der COVID-19 Pandemie

Der VDBD und die VDBD AKADEMIE haben Diabetesfachkräften im Pandemiejahr 2020 die Fortbildungspflicht erleichtert und aus diesem Anlass in Abstimmung mit der DDG Sonderregelungen beschlossen:

  1. Diabetesberater*innen und Diabetesassistenten*innen können sich als Ausgleich für März und April 2020, als so gut wie keine Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden haben, 8 Fortbildungspunkte gut schreiben lassen. Den Nachweis können sie sich einfach selbst erstellen. Dafür müssen in einem Word-Dokument bzw. auf einem Blatt folgende Angaben notiert werden:


    Veranstaltungsart: Seminar
    Titel: Punktegutschrift Pandemiejahr 2020
    Datum: 01.03.-31.12.20
    Ort: Online oder Wohnort eintragen
    Zertifizierungspunkte: 8

  2. Anschließend wird der Nachweis als PDF im persönlichen Nutzerkonto auf der Website der VDBD AKADEMIE über die Option „Fortbildungspunkte einstellen --> Andere“ hochgeladen.
  3. Die Regelung gilt für Mitglieder und Nicht-Mitglieder des VDBD gleichermaßen. Das Führen eine Punktekontos bei der VDBD AKADEMIE ist kostenfrei. Die Punkte werden im Rahmen der Überprüfung durch die DDG immer berücksichtigt. Legen Sie den Zertifiakten einen Nachweis über die Beantragung der Sonderpunkte bei.

Harmonisierung der Fortbildungsverpflichtung DDG & VDBD

Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist seit dem 01.01.2021 kostenpflichtig. Die Ausstellungsgebühr wurde aufgrund der angespannten Pandemiesituation für VDBD-Mitglieder im ersten Halbjahr ausgesetzt, so dass erst ab dem 01.07.2021 Gebühren erhoben werden. Nicht-Mitglieder zahlen für die Zertifikatsausstellung einmal in drei Jahren 50 EUR. Für VDBD-Mitglieder beträgt die Ausstellungsgebühr 30 EUR einmal in drei Jahren.

Die DDG erteilt der VDBD AKADMIE das Mandat für die Führung und Überprüfung des Punktekontos. Ein entscheidender Schritt in die Zukunft ist dabei die neue Nutzungsmöglichkeit des Online-Punktekontos der VDBD AKADEMIE für alle Diabetesberater*innen und Diabetesassistenten*innen DDG. 

Dessen Vorteile sind:

  • Ortsunabhängige Abrufbarkeit und Übersicht der Fortbildungspunkte
  • Benutzerfreundliche Oberfläche zur Eingabe und Führung des Punktekontos
  • Eindeutiger Nachweis der beruflichen Qualifikation mit Schwerpunktsetzung
  • Anerkennung des Fortbildungszertifikats im Rahmen der DDG Zertifizierungen für diabetologische Einrichtungen
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren
  • Optimierung der Struktur und der Übersichtlichkeit für alle Beteiligten/Transparenz
  • Aufwertung des Systems durch fortschrittliches Tool

Anerkannt werden die Punkte von Veranstaltungen, die über die VDBD AKADEMIE zertifiziert wurden.* Die Führung des Punktekontos wird in Abstimmung mit der DDG auf der Website der VDBD AKADEMIE ermöglicht. ** 

Zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungsverpflichtung ist im Rahmen der Zertifizierung einer Behandlungseinrichtung das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE und/oder der Ausdruck des aktuellen Punktestandes als Nachweis für die Diabetesfachkräfte einzureichen (ab 1.1.2021 verbindlich). Im Übrigen gelten die Regeln des Punktekatalogs der VDBD AKADEMIE.

 

  • Die Registrierung für das Punktekonto kann von den Diabetesfachkräften auf der Seite der VDBD AKDEMIE kostenlos vorgenommen werden. 
  • Veranstalter finden Informationen zu Antragstellung und Punktevergabe unter: VDBD AKADEMIE - Hinweise für Antragsteller


Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist kostenpflichtig. (50,00 EUR für Nicht-Mitglieder einmal in drei Jahren, für VDBD-Mitglieder 30,00 EUR einmal in drei Jahren)

________________________

* Veranstalter aus diabetesassoziierten Verbänden und Fachgesellschaften haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen kostenfrei zu zertifizieren. Für die Übergangszeit bis 1.1.2021 gilt hinsichtlich der Einreichung nicht VDBD zertifizierter Veranstaltungen eine Übergangsregel auf Einzelfallbasis.
 
** Die Punkteführung auf dem Portal der VDBD-AKADEMIE ist für Diabetesfachkräfte kostenfrei. Sie benötigen ein persönliches Konto, für das Sie sich auf der Seite der VDBD AKADEMIE registrieren können. 
 

 

Siehe dazu Punkt 3: Ich habe einen anderen Grundberuf, wo die besonderen Zulassungsfälle beschrieben sind.

Beinahe jedes Bundesland bietet darüber hinaus eigene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Die jeweiligen Ministerien legen Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen fest, weshalb eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen besteht.

www.foerderdatenbank.de

  1. Bildungsscheck/Qualifizierungsscheck/Qualischeck: Länderspezifische Förderungen, bei denen i.d.R. maximal 50% der Kurskosten, höchstens jedoch 500 € Zuschuss gewährt werden. Informationen gibt es unter dem nachfolgenden Link für den Bereich der Weiterbildungsfinanzierung. 
  2. Bildungsprämie: Das Programm seitens der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfons wurde 2023 beendet. Hier finden Sie weiterführende Informationen.
  3. Begabtenförderung/Aufstiegsstipendium: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt ein Weiterbildungsstipendium, das die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung fördert. Die Förderung ist gebunden an Alter und Abschlussnote. Weitere Informationen finden Sie unter: 
  4. Förderungen durch die Arbeitsagentur sind zurzeit nur im Einzelfallverfahren möglich. Bitte besprechen Sie ggf. diese Möglichkeit mit Ihrem Arbeitsberater/Ihrer Arbeitsberaterin. 
  5. Die Stiftung Warentest hat den Leitfaden Weiterbildung finanzieren herausgegeben, der die Thematik anschaulich zusammenfasst.

Wichtige Hinweise

Weitere hilfreiche Informationen

  1. Lesen Sie auch das Stellenprofil der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Lesen Sie auch die Stellenbeschreibung des VDBD.
  3. Lesen Sie auch einen Artikel zu den Handlungsfeldern der Diabetesberatung des VDBD.
  4. Lesen Sie hier ein Portrait einer Diabetesberaterin DDG

Mehr Informationen zum Berufsbild der diabetesberatenden Fachkräfte finden Sie auch unter vdbd.de.

Sie möchten sich gleich anmelden?
Sie finden den Anmeldelink unter den jeweiligen Kursangeboten des regulären Kurses oder der Aufbauqualifikation.

Ansprechpartnerin in der DDG Geschäftsstelle

Susa Schmidt-Kubeneck

E-Mail schreiben
030 311 69 37-18