Besondere Zulassungsfälle

Diabetesberater*in DDG - Besondere Zulassungsfälle

Letzte Aktualisierung: 20.07.2020

In den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist der Zugang zu den reglementierten Berufen und ihre Ausübung durch die Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Sie gilt für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern. Auch mit der Schweiz ist die gegenseitige Anerkennung durch ein Abkommen sichergestellt.

Das sogenannte harmonisierte Verfahren ermöglicht eine automatische Anerkennung ohne individuelle Prüfung.

Eine berufliche Qualifikation, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben wurde, kann ebenfalls anerkannt werden, wenn diese mit der entsprechenden Qualifikation in Deutschland vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn keine wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung oder im Berufsbild existieren. Hier ist jedoch eine individuelle Prüfung notwenig.

Weitere Informationen zum Verfahren finden sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Es besteht die Möglichkeit, einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.

 

Bewerber*innen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen, die in Deutschland nicht reglementiert sind, das betrifft in unserer Liste der zugelassenen Grundberufe die Medizinischen Fachangestellten, benötigen grundsätzlich zur Ausübung ihrer Tätigkeit keine Anerkennung in Deutschland. Die DDG bittet in diesem Fall um eine Bestätigung der Gleichwertigkeit der zuständigen Landesärztekammer (LÄK).

Für im Ausland erworbene akademische Qualifikationen ist eine Äquivalenzbescheinigung zu einem in der Weiterbildungsordnung zugelassenen Studienabschluss vorzulegen.

Auf der Seite anabin, die die Kultusministerkonferenz (kmk) bereitstellt, besteht die Möglichkeit weitere Informationen zu generieren:

  • Anabin – Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Grundsätzlich hilft auch hier die Seite Anerkennung in Deutschland die für eine Anerkennung zuständige Stelle bezogen auf den eigenen Wohnort zu finden. Die Hotline erreichen Sie unter 030 1815 111. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter der Seite Anerkennung und Bewertung des Berliner Senats.

Es besteht die Möglichkeit, einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.

 

In Hinsicht auf die in Deutschland angebotenen ernährungsbezogen Bachelor-/oder Masterstudiengänge, die in der WPO der DDG nicht geführt werden, wird die Zertifizierung zur Ernährungsberatung, die die einschlägigen Verbände (VDOE, DGE, VFED, VDD, QUETHEB) sowie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung der Hochschule als Äquivalenznachweis akzeptiert.

Bisher gilt dies regelhaft für die Studiengänge:

  • B.Sc. Ernährungsmanagement und Diäthetik der Universität Hohenheim
  • B.Sc. Oecotrophologie mit dem Studienschwerpunkt:
    - Ernährung und Gesundheit oder
    - Ernährungs- und Gesundheitskommunikation oder
    - International Nutrition
    an der Hochschule Fulda

  • B.A. Ernährungsberatung (BEB) der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), Saarbrücken

Studieninhalte müssen den mit der DGE für die Zulassung zur Zertifizierung festgelegten Kriterien entsprechen, diese finden Sie hier.

Wir erbitten die Bestätigung der Hochschule.

NEU: Geregelte Sonderzulassung für sporttherapeutische Abschlüsse!

Die Diabetesprävention ist maßgeblich durch die Förderung der Bewegungs- und Sportinitiative geprägt. Dies soll sich zukünftig auch in der Zulassungspraxis zur Weiterbildung Diabetesassistent*in und Diabetesberater*in DDG niederschlagen.

Geplant ist die Zulassung von sporttherapeutischen Abschlüssen für die beiden Weiterbildungsstränge. Interessierten, die nicht über einen regulär zugelassenen Grundberuf verfügen, aber die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für die Aufnahme der Weiterbildung erfüllen, sollen perspektivisch durch den Besuch eines Basismoduls in das Thema eingeführt und zum Abschluss Diabetesassistent*in DDG bzw. Diabetesberater*in DDG geführt werden.

Da ein Basismodul derzeit noch erarbeitet wird, kann im Rahmen einer Übergangslösung die geregelte Sonderzulassung auf Antrag zunächst auch ohne Besuch des Basismoduls erfolgen.

Diabetesassistent*in DDG

Für die Zulassung zur Weiterbildung sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Gültige Übungsleiter-Lizenz Rehabilitationssport
    Profil: Innere Medizin (2. Lizenzstufe B, Umfang 210 UE)
    nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Behindertensportverbandes (DBSNPC)

oder

  • Gültige Übungsleiter-Lizenz Rehabilitation/ Übungsleiter- Sport in der Rehabilitation
    Profil: Sport und Diabetes (2. Lizenzstufe B, Umfang 180 UE)
    nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)

 

Diabetesberater*in DDG

Für die Zulassung zur Weiterbildung ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:

  • Bachelor oder Master Sportwissenschaft mit dem Fokus auf Sport, Bewegung und Gesundheit in Prävention, Therapie und Rehabilitation internistischer Erkrankungen

Mit Anpassung der Weiterbildungsordnung und Einführung des Basiskurses werden die genannten Abschlüsse perspektivisch in die reguläre Zulassung überführt werden. 

 

 

Sofern Sie ein Anerkennungsverfahren durchführen müssen, besteht die Möglichkeit der Förderung:

Anerkennungszuschuss

Einen Anerkennungszuschuss erhalten Bewerber*innen, die arbeitslos gemeldet sind über das Jobcenter oder das AA.
WICHTIG: Beantragung des Zuschusses VOR Antragstellung zur Anerkennung!

Wenn keine Arbeitslosenmeldung besteht kann über das IQ-Netzwerk ein Zuschuss beantragt werden.

Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen des Bundes" (kurz: "Anerkennungsgesetz") haben alle Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen einen Rechtsanspruch, ihren ausländischen Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf zu prüfen.