Qualifizierung

Diabetesassistent*in DDG

!!! Bitte beachten Sie !!!

Die Angaben auf diesen Seiten gelten nur für Kurse mit Kursstart bis 31.12.2023!
Für Kurse ab 01.01.2024 finden Sie die aktuellen Informationen auf der Seite der DDG AKADEMIE unter dem Abschnitt DIABETESEDUKATION

Auf dem aktuellen Stand medizinisch-diabetologischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse begleiten Sie Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 und deren Angehörige entsprechend der individuellen Lebenswelten. Dabei können Sie die Bedeutung von Chronizität/Multimorbidität nachvollziehen. Sie fördern und unterstützen die zu Beratenden im Prozess der Therapieadhärenz sowie des Selbstmanagements. Weiterhin wirken Sie mit bei der wirtschaftlichen, qualitätssichernden Arbeit im diabetologischen Fachbereich, kreativen individuellen Problemlösungen bezogen auf spezifische therapeutische, ethische und soziale Situationen der Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2. Innerhalb des Teams unterstützen Sie bei der fallorientierten interdisziplinären bzw. transsektoralen Steuerung zur Förderung der Versorgungsqualität.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Berufsbild der Diabetesassistent*in DDG

Pflegeberufe

  • Fachkräfte in der Altenpflege
  • Fachkräfte in Gesundheits-und (Kinder-)Krankenpflege
  • Hebamme/Entbindungspfleger

Assistenzberufe

  • Medizinische Fachangestellte

Therapeutische Berufe

  • Diätassisten*innen

Medizinisch-Technische Berufe

  • Medizinisch-technische Assisten*tinnen für Funktionsdiagnostik, Laboratorium, Radiologie
  • Pharmazeutisch-technische Assistent*innen

Abgeschlossenes Studium mit dem Abschluss:

  • Bachelor, Master oder Diplom-Gesundheits-und Pflegewissenschaftler*in
  • Bachelor, Master oder Diplom Pflegepädagoge*in
  • Bachelor, Master oder Diplom Berufspädagoge*in für Pflege
  • Bachelor, Master oder Diplom-Oecotrophologe*in, Trophologe*in,
  • Bachelor, Master oder Diplom Ernährungswissenschaftler*in
  • Bachelor, Master oder Diplom-Oecotropholog*in (FH)
  • passender medizinischer Grundberuf
  • bestätigter Praktikumsvertrag oder eine Anmeldebestätigung über ein Praktikum, welches während der Weiterbildungszeit absolviert wird in einem diabetesspezifischen Bereich (40-Std-Umfang)
  • Teilnahmebescheinigungen über zwei Referentenseminare für Schulungsprogramme für Betroffene von Diabetes mellitus Typ 2 (DDG-zertifiziert). Die Seminare müssen spätestens bis zur Abschlussprüfung abgeschlossen worden sein.
    • Wir empfehlen bei der Recherche zu Angeboten für die Referentenseminare immer zunächst die Anfrage in der Weiterbildungsstätte. Wir versuchen es einzurichten, dass Sie die Zertifikate im Rahmen der Seminarzeit erwerben können.
    • Neben der DDG empfehlen wir folgende Seminaranbieter:
      • Die Angebote der Seminare, die vom FIDAM-Institut entwickelt wurden (Medias, Hypos...) können über  FIDAM – Bad Mergentheim direkt erfragt werden.
      • Anbieter der sogenannten ZI-Seminare sind in den Bundesländern jeweils unterschiedliche Institutionen. In der Regel bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer, die Landesärztekammern (z.B. LÄK Hamburg) und in machen Bundesländern auch Hausärzteverbände (z.B. Berlin) diese Referentenseminare an.
        Oderwenden Sie sich an das

        Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
        Salzufer 8
        10587 Berlin
        Telefon: (030) 4005-2450
        Fax: (030) 4005-2490
        Webseite: www.zi.de
        E-Mail: zi(at)zi.de

        Bitte beachten Sie, dass die Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Abrechnungsfähigkeit innerhalb des DMP ggf. auch an den Nachweis bestimmter Schulungszertifikate gebunden sein kann. Es ist daher sinnvoll, vor der Entscheidung für ein Referentenseminar für Schulungsprogramme zu prüfen, welche Anforderungen seiten der Landes-KV gestellt werden und diese dann bei der Auswahl der beiden Seminare zu berücksichtigen!
         
  • Vorlage eines Praktikumsvertrag, der die geplante Tätigkeit (Umfang 40h) im diabetesspezifischen Bereich bestätigt.
    (Unterschrift von Diabetolog*in DDG oder Diabetesberater*in DDG erforderlich)
  • Da die Weiterbildung im komplexen medizinischen Themenbereich angesiedelt ist, müssen Deutschkenntnisse im Niveau B2 vorausgesetzt werden. Nachweis erforderlich.

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Sonderzulassung beim zuständigen Ausschuss QSW gestellt werden, welcher dann im Einzelfallverfahren prüft, ob dies möglich ist. Bitte senden Sie in dem Fall aussagekräftige Unterlagen an die Geschäftsstelle der DDG unter weiterbildung(at)ddg(dot)info. Es muss ablesbar sein, dass Sie bereits über mehrjährige Erfahrung in der Diabetologie verfügen.

Hinsichtlich der Zulassung zur Weiterbildung als Diabetesassistent*in DDG und Diabetesberater*in DDG gelten neben den regulär zugelassenen Grundberufen (siehe Liste oben) für im Ausland erworbene Abschlüsse bzw. für fachlich assoziierte akademische Abschlüsse in bestimmten Fällen Ausnahmeregeln, sofern die jeweils erforderlichen Bedingungen/Nachweise erbracht werden.

Übersicht der besonderen Zulassungsfälle

 

Diabetesassistent*innen DDG sind zur kontinuierlichen Fortbildung von 75 Fortbildungspunkten in drei Jahren und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Fortbildungen hat der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG die Möglichkeit, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Diabetesassistent*in DDG zu entziehen. Zur Überprüfung wird seit 01.01.2021 ausschließlich das Fortbildungszertifikat von DDG und VDBD AKADEMIE akzeptiert. Dieses wird ebenfalls im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichungen als Nachweis für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung zwingend erwartet und kann nach Ablauf der Übergangsfrist, die das Jahr 2020 umfasste, nicht länger durch Einzelbelege ersetzt werden.

Die Fortbildungspflicht für Diabetesberater*innen DDG und Diabetesassistenten*innen DDG beginnt grundsätzlich im Januar des Folgejahres nach Abschluss der Weiterbildung.

Auf freiwilliger Basis können Fortbildungspunkte durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen bereits während der Weiterbildung gesammelt werden. Zu beachten ist, dass bei Beantragung des Fortbildungszertifikates bei der VDBD AKADEMIE Teilnahmebescheinigungen nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.

 

SONDERREGLUNG anlässlich der COVID-19 Pandemie

Der VDBD und die VDBD AKADEMIE möchten Diabetesfachkräften im Pandemiejahr 2020 die Fortbildungspflicht erleichtern und haben aus diesem Anlass in Abstimmung mit der DDG Sonderregelungen beschlossen:

  1. Diabetesberater*innen und Diabetesassistenten*innen können sich als Ausgleich für März und April 2020, als so gut wie keine Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden haben, 8 Fortbildungspunkte gut schreiben lassen. Den Nachweis können sie sich einfach selbst erstellen. Dafür müssen in einem Word-Dokument bzw. auf einem Blatt folgende Angaben notiert werden:


    Veranstaltungsart: Seminar
    Titel: Punktegutschrift Pandemiejahr 2020
    Datum: 01.03.-31.12.20
    Ort: Online oder Wohnort eintragen
    Zertifizierungspunkte: 8

  2. Anschließend wird der Nachweis als PDF im persönlichen Nutzerkonto auf der Website der VDBD AKADEMIE über die Option „Fortbildungspunkte einstellen --> Andere“ hochgeladen.
  3. Die Regelung gilt für Mitglieder und Nicht-Mitglieder des VDBD gleichermaßen. Das Führen eine Punktekontos bei der VDBD AKADEMIE ist kostenfrei. Die Punkte werden im Rahmen der Überprüfung durch die DDG immer berücksichtigt. Legen Sie den Zertifiakten einen Nachweis über die Beantragung der Sonderpunkte bei.
  4. Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats wird für VDBD-Mitglieder erst ab dem 01.07.2021 kostenpflichtig (anstatt ab 01.01.2021). Nicht-Mitglieder zahlen für die Zertifikatsausstellung einmal in drei Jahren 50 EUR. Für VDBD-Mitglieder wird die Summe 30 EUR einmal in drei Jahren betragen.

Harmonisierung der Fortbildungsverpflichtung DDG & VDBD

Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist seit dem 01.01.2021 kostenpflichtig. Die Ausstellungsgebühr wurde aufgrund der angespannten Pandemiesituation für VDBD-Mitglieder im ersten Halbjahr ausgesetzt, so dass erst ab dem 01.07.2021 Gebühren erhoben werden. Nicht-Mitglieder zahlen für die Zertifikatsausstellung einmal in drei Jahren 50 EUR. Für VDBD-Mitglieder beträgt die Ausstellungsgebühr 30 EUR einmal in drei Jahren.Seit dem 01.01.2020 gelten die Regeln der Erbringung und Anrechenbarkeit der Fortbildungspunkte in beiden Organisationen gleichermaßen. 

Die DDG erteilt der VDBD AKADMIE das Mandat für die Führung und Überprüfung des Punktekontos. Ein entscheidender Schritt in die Zukunft ist dabei die neue Nutzungsmöglichkeit des Online-Punktekontos der VDBD AKADEMIE für alle Diabetesberater*innen und Diabetesassistenten*innen DDG. 

Dessen Vorteile sind:

  • Ortsunabhängige Abrufbarkeit und Übersicht der Fortbildungspunkte
  • Benutzerfreundliche Oberfläche zur Eingabe und Führung des Punktekontos
  • Eindeutiger Nachweis der beruflichen Qualifikation mit Schwerpunktsetzung
  • Anerkennung des Fortbildungszertifikats im Rahmen der DDG Zertifizierungen für diabetologische Einrichtungen
  • Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren
  • Optimierung der Struktur und der Übersichtlichkeit für alle Beteiligten/Transparenz
  • Aufwertung des Systems durch fortschrittliches Tool

Anerkannt werden die Punkte von Veranstaltungen, die über die VDBD AKADEMIE zertifiziert wurden.*
Die Führung des Punktekontos wird in Abstimmung mit der DDG auf der Website der VDBD AKADEMIE ermöglicht. ** 

Zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungsverpflichtung ist im Rahmen der Zertifizierung einer Behandlungseinrichtung das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE und/oder der Ausdruck des aktuellen Punktestandes als Nachweis für die Diabetesfachkräfte einzureichen (ab 1.1.2021 verbindlich).
Im Übrigen gelten die Regeln des Punktekatalogs der VDBD AKADEMIE.

Die Registrierung für das Punktekonto kann von den Diabetesfachkräften auf der Seite der VDBD AKDEMIE kostenlos vorgenommen werden. 
Veranstalter finden Informationen zu Antragstellung und Punktevergabe unter: 
VDBD AKADEMIE - Hinweise für Antragsteller

* Veranstalter aus diabetesassoziierten Verbänden und Fachgesellschaften haben die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen kostenfrei zu zertifizieren. Für die Übergangszeit bis 1.1.2021 gilt hinsichtlich der Einreichung nicht VDBD zertifizierter Veranstaltungen eine Übergangsregel auf Einzelfallbasis.
 
** Die Punkteführung auf dem Portal der VDBD-AKADEMIE ist für Diabetesfachkräfte kostenfrei. Sie benötigen ein persönliches Konto, für das Sie sich auf der Seite der VDBD AKADEMIE registrieren können. 

Die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist kostenpflichtig. (50,00 EUR für Nicht-Mitglieder einmal in drei Jahren, für VDBD-Mitglieder gilt die Übergangsfrist: ab 1.1.2021 30,00 EUR einmal in drei Jahren).

Die Übergangsfrist gilt bis 31.12.2020. 
Ab 01.01.2021 ist das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE obligatorisch für den Nachweis der Erbringung der Fortbildungspunkte.

 

Siehe dazu Punkt 4: Ich habe einen anderen Grundberuf, wo die besonderen Zulassungsfälle beschrieben sind.

Beinahe jedes Bundesland bietet darüber hinaus eigene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Die jeweiligen Ministerien legen Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen fest, weshalb eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen besteht.

 

  1. Bildungsscheck/Qualifizierungsscheck/Qualischeck: Länderspezifische Förderungen, bei denen i.d.R. maximal 50% der Kurskosten, höchstens jedoch 500 € Zuschuss gewährt werden. Informationen gibt es unter dem nachfolgenden Link für den Bereich der Weiterbildungsfinanzierung. 
  2. Bildungsprämie: Eine eingeschränkte Form stellt in diesem Zuammenhang die Bildungsprämie dar. Durch den Prämiengutschein wird nur die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 € gefördert. Maximal 50% der Gebühren werden gefördert. 
  3. Begabtenförderung/Aufstiegsstipendium: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt ein Weiterbildungsstipendium, das die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung fördert. Die Förderung ist gebunden an Alter und Abschlussnote. Weitere Informationen finden Sie unter: 
  4. Förderungen durch die Arbeitsagentur sind zurzeit nur im Einzelfallverfahren möglich. Bitte besprechen Sie ggf. diese Möglichkeit mit Ihrer Arbeitsberater*in.
  5. Die Stiftung Warentest hat den Leitfaden Weiterbildung finanzieren herausgegeben, der die Thematik anschaulich zusammenfasst.
  6. Weitere Förderungen können über die Förderdatenbank recherchiert werden.

Wichtige Hinweise

Folgende Informationen gelten für die Weiterbildungen zur Diabetesassistent*in DDG während der Corona-Pandemie.

  • Die Weiterbildungsstätten sind bemüht, die geplanten Kurszeiten einzuhalten. Verschiebungen erfolgen nur, wenn sie unumgänglich sind und werden auf dieser Seite bekannt gegeben.
  • Die Weiterbildungsstätten werden ggf. notwendige Zeiten für einen alternativen Online-Unterricht bekannt geben. Hier bitten wir dafür um Verständnis, wenn die Benachrichtgungen ggf. kurfristig erfolgen. Die Einrichtungen sind an die behördlichen Vorgaben gebunden. 
  • Die Lernaufgaben zur obligatorischen Hospitationen (40 Stunden) können auch in der eigenen Praxis geleistet werden. Teilnehmende werden gebeten, die Details mit der Kursleitung abzustimmen.
     
AKTUELLE KURSINFORMATIONEN
 

Kurs 37 in Reutlingen

 

Der Start am 10.01.2022 musste abgesagt werden. Die neuen Kurszeiten sind wie folgt angesetzt:

  • 1. Block 02.05 - 20.05.2022
  • 2. Block 12.09. - 16.09.2022