Projektförderung

Allgemeine Projektförderung

Die allgemeinen Projektförderungen sind thematisch nicht festgelegt und erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der experimentellen und klinischen Diabetologie. Sie werden aus Mitteln der DDG und durch die "Dr. Buding-Stiftung" und die Deutsche Diabetes Stiftung zur Verfügung gestellt.

Über die Verteilung der für die Projektförderung aus dem Vermögen der Gesellschaft und aus Spenden zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet die vom Vorstand der DDG eingesetzte Jury zur Förderung wissenschaftlicher Projekte.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum, die Mitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft sind. Für Studierende bis zum 28. Lebensjahr ist die DDG Mitgliedschaft kostenfrei. Bewerbungen von Frauen werden sehr begrüßt.

Hier können Sie Mitglied werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Mitgliedsantrag vier Wochen vor Ablauf der Deadline zur Einreichung der Förderungsanträge (30. November) bei uns eingegangen ist, da die Bearbeitungszeit der Anträge auf Mitgliedschaft in der Regel vier Wochen beträgt. Sie werden nach Bearbeitung noch für das laufende Jahr als Mitglied in die DDG aufgenommen und zahlen für das laufende Jahr bereits den vollständigen Mitgliedsbeitrag.

Besonders förderungswürdige Projekte unterstützt die DDG mit bis zu 30.000,- €. Die Fördersumme hängt dabei einerseits von dem nachgewiesenen Bedarf für das einzelne Projekt und von der Bewertung durch die Jury ab. Wichtiges Kriterium für die Bewertung ist der enge Bezug des Themas zur Diabetologie. Die DDG möchte vor allem junge Antragstellerinnen und Antragsteller fördern. Beträge über 20.000,- € kommen nur bei einer Durchschnittsbewertung von besser als 1.5 (analog Schulnoten) in Frage. Das am höchsten bewertete Projekt soll als Hellmut-Mehnert-Projektförderung besonders gewürdigt werden.

Sie können Ihren Antrag gemäß den Hinweisen zur Beantragung von Projektförderungen (siehe Downloads) vollständig ausfüllen und bis zum 30.11. des Jahres einreichen. Das Antragformular finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Die Antragstellung in englischer Sprache ist möglich.

Aus jeder Abteilung (maßgeblich ist die Struktur der jeweiligen Institution, d.h. alle Bereiche/Arbeitsgruppen, die einer Direktorinnen/einem Direktor bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter zugeordnet sind, zählen zur gleichen Abteilung) können maximal drei Anträge zur Begutachtung zugelassen werden. Der Name der Abteilungsleiterin/des Abteilungsleiters wird deshalb bei der Antragstellung erfasst. Im Zweifel muss innerhalb einer Abteilung entschieden werden, welche Anträge eingereicht werden sollen.

Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Bereits abgelehnte und erneut eingereichte Anträge aus den Vorjahren werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

Elektronisch per E-Mail an: preise(at)ddg.info