Zertifizierung

Zertifizierungsmodule DDG

Spezifische Kompetenz zeigen, Versorgungsqualität stärken, Patient*innen eine Orientierungshilfe geben

Der Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung (QSW) der DDG hat erstmalig in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften der DDG Zusatzangebote entwickelt, um spezifische Kompetenz und ein besonders ausgeprägtes Qualitätsniveau von Behandlungseinrichtungen in der Betreuung von Personen mit Diabetes in besonderen Lebenslagen oder mit komplexen Komorbitäten aufzuzeigen. Hiervon profitieren neben den zertifizierten Einrichtungen vor allem Patient*innen, Angehörige und Zuweiser.

Ambulante und stationäre Einrichtungen können auf der Basis der Zertifizierung zum Diabeteszentrum DDG und Diabetes Exzellenzzentrum DDG zusätzlich folgende Zertifizierungskompetenzen sichtbar machen:

 

Sie möchten die spezifische Kompetenz Ihrer Einrichtung sichtbar machen und eine Zusatzkompetenz beantragen?

Hier finden Sie alle Informationen zu Anforderungen, Richtlinien, Ablauf, benötigten Unterlagen und Kosten.

  • alle Einrichtungen, mit bestehender Anerkennung Diabeteszentrum DDG oder Diabetes Exzellenzzentrum DDG
  • alle Einrichtungen, die die Anerkennung Diabeteszentrum DDG oder Diabetes Exzellenzzentrum DDG neu oder erneut beantragen

Die Anforderungen wurden in den Richtlinie "Zertifizierungsmodule" vom Ausschuss Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung der DDG zusammengefasst. Gerne können Sie bei Fragen die Geschäftsstelle der DDG oder Ihre ausgewählte externe Zertifizierungseinrichtung kontaktieren.

Die Antragstellung erfolgt über das Zertifizierungsportal und ist im Antragsformular für die Anerkennungen Diabeteszentrum DDG und Diabetes Exzellenzzentrum DDG auswählbar.

Im Rahmen Pilotphase bis 2025 ist auch die Antragstellung ausschließlich für eine Zusatzkompetenz möglich. Hierfür ist ein eigenes Formular im Zertifizierungsportal aufrufbar. Voraussetzung für die Beantragung ist eine bestehende Anerkennung Diabeteszentrum DDG oder Diabetes Exzellenzzentrum DDG.

Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgt eine Äquivalenzanerkennung* der Zusatzkompetenz Diabetes & Fuß für alle Fußbehandlungseinrichtungen DDG, die zugleich als Diabeteszentrum DDG oder Diabetes Exzellenzzentrum DDG anerkannt sind.

*Auf Wunsch kann die Urkunden für die Zusatzkompetenz Diabetes & Fuß bereits jetzt über die Geschäftsstelle der DDG angefordert werden.

 

 

Die DDG erhebt eine Zertifizierungsgebühr von 300,-EUR je beantragter Zusatzkompetenz.*

*Zzgl. 7% USt. - Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.7.2019 ist die DDG verpflichtet, auf Zertifizierungsverfahren 7% Umsatzsteuer zu erheben.
 

Das Zertifikat hat in der Pilotphase eine Gültigkeit von 2 Jahren. Im Anschluss erfolgt eine Synchronisierung mit den Anerkennungen Diabeteszentrum DDG und Diabetes Exzellenzzentrum DDG und die Anerkennung wird über 3 Jahre ausgesprochen.

Wichtige Hinweise

Im Rahmen des Diabetes Kongresses sind Workshops zu den einzelnen Zusatzkompetenzen geplant. Die zertifizierten Einrichtungen mit dem jeweiligen Zusatzkompetenzen werden hier die Möglichkeit erhalten, die Ergebnisqualitätskriterien ihrer Einrichtungen mit den Expert*innen der AGs und des Ausschusses QSW zu diskutieren.

 

 

Richtlinien & Informationen auf einen Blick

Vorlagen zur Darlegung der Ergebnisqualität

Bitte füllen Sie die Dokumente aus und fügen Sie die dem Antrag bei.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.