Anerkennung Diabetologin / Diabetologe DDG

Coronabedingte Regelung
Der Ausschuss Diabetologe DDG befürwortet bei Erfüllung aller weiteren Richtlinienkriterien eine vorläufige, auf 24 Monate befristete Anerkennung. Diese Corona-Regelung kann bei allen Teilnehmenden zur Anwendung kommen, die infolge von abgesagten und verschobenen Kursen nicht zur Vervollständigung aller Anerkennungskriterien kommen.
Aufgrund der zahlreichen Antragseingänge und der pandemiebedingt erschwerten Arbeitssituation bitten wir Sie um Verständnis für eine ggf. verzögerte Bearbeitung Ihre Antrags. Vielen Dank!