Diabetes-DMP mitgestalten

VDBD gehört jetzt zu den stellungnahmeberechtigten Organisationen beim G-BA

Berlin. Seit Juni 2020 zählt der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) zu den Organisationen, die im Zuge von G-BA-Beschlüssen über Anforderungen an Disease-Management-Programme zu Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 eine Stellungnahme abgeben dürfen.

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In die Beratungsprozesse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fließen über Stellungnahmeverfahren schriftliche und mündliche Einschätzungen und Bewertungen von Dritten ein. Der VDBD hat nun die Möglichkeit, Positionen und berufliche Erfahrungen von Diabetesberaterinnen in den Entscheidungsprozess des Bundesausschusses einzubringen. Seit seiner Aufnahme in den Kreis stellungnahmeberechtigter Organisationen wurde der VDBD bereits für zwei Stellungnahmen angefragt.

„Für uns als Berufsverband und Interessenvertreter von rund 4000 Mitgliedern ist es sehr bedeutend, im Entwurfsprozess zu Beschlüssen und Richtlinien des G-BA unsere Expertise einbringen zu können“, sagt Dr. rer. medic. Nicola Haller, Vorsitzende des VDBD. Vor einer Aufnahme prüft der G-BA, welche fachliche Relevanz ein Verband hat, wen er vertritt und ob er eine maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene darstellt. „Die entsprechende Bestätigung des G-BA stellt für den VDBD eine Aufwertung als Berufsverband dar“, erklärt Dr. Gottlobe Fabisch, Geschäftsführerin des VDBD. „Gleichzeitig bedeutet sie auch eine Anerkennung der Berufsgruppe der Diabetesberaterinnen und -berater und Diabetes­assistentinnen und -assistenten als ein weiterer Leistungserbringer in der Versorgung von Menschen mit Diabetes.“

Fragt der G-BA als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eine Stellungnahme an, erarbeitet die VDBD-Geschäftsführung gemeinsam mit dem Vorstand und ggf. weiteren VDBD-Mitgliedern unter Wahrung der Vertraulichkeit innerhalb der gesetzten Frist eine schriftliche Position zum jeweiligen Thema. Stellungnahmeberechtigte Organisationen sind dabei in der Formulierung vollkommen frei: „Unsere Meinung muss nicht immer zustimmend sein“, erläutert Dr. Fabisch. „Eine Organisation kann auch entgegen des Beschlusses argumentieren, wenn sie einen anderen Standpunkt vertritt.“ Genau darum geht es bei einer Anhörung von Interessenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss: Diverse Blickwinkel und Aspekte sind gewünscht.

dz

Pressemitteilung des VDBD