Juristisches Gutachten zur Handlungsrichtlinie zur Delegation der Blutzuckerbestimmung
Der Deutsche Diabetes e.V. bat uns um die rechtliche Bewertung der Frage, ob die Blutzuckerbestimmung in stationären Pflegeeinrichtungen an nicht examinierte Pflegekräfte delegiert werden kann. Der Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. geht dem Grunde nach von einer Delegierbarkeit aus, wenn die nicht examinierten Pflegekräfte gesondert geschult und angeleitet, d.h. qualifiziert, werden.