Politik
Juristisches Gutachten zur Handlungsrichtlinie zur Delegation der Blutzuckerbestimmung
Stellungnahmen der Deutschen Diabetes Gesellschaft
Der Deutsche Diabetes e.V. bat uns um die rechtliche Bewertung der Frage, ob die Blutzuckerbestimmung in stationären Pflegeeinrichtungen an nicht examinierte Pflegekräfte delegiert werden kann. Der Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. geht dem Grunde nach von einer Delegierbarkeit aus, wenn die nicht examinierten Pflegekräfte gesondert geschult und angeleitet, d.h. qualifiziert, werden.
Downloads
Den ganzen Text finden Sie unten als PDF zum Download.