Für Behandelnde

Diabetes-Fußpässe

Der Diabetes-Fußpass

Der Diabetes-Fußpass ist dafür vorgesehen, erst nach Erhebung eines entsprechenden Befundes (Fußstatus) durch einen behandelnden Arzt oder Therapeuten (Podologen) an Patienten*innen ausgegeben zu werden. Erst nach Befunderhebung durch die Fuß-Experten ist die korrekte Zuordnung möglich, da sich die Farbgebung und die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen bzw. engmaschiger Kontrollen aus dem jeweiligen Fußstatus ableiten.

Der Behandler kann den Diabetes-Fußpass kostenfrei mit diesem Formular über die Mailadresse diabetesfusspass(at)ddg(dot)info bei der DDG bestellen.