Videoschulungen – überall und dauerhaft

Diabetesverbände verlangen zügige Neuregelung im Diabetes-DMP

Berlin.  DDG, VDBD, BVND und dia­betesDE fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen und den G-BA dazu auf, rasch Regelungen zu treffen, die eine Videoschulung als Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Patienten im DMP Diabetes dauerhaft ermöglichen.

shutterstock_The_Masterplan_Std

Um eine Ansteckung mit COVID-​19 zu vermeiden, mussten DMP-Teilnehmer 2020 nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Diese Regelung hat der G-BA mit Beschluss vom 17.12.2020 verlängert. Sie gilt so lange, wie der Bundestag gemäß Infektionsschutzgesetz eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung des BMG besagt, dass keine DMP-Teilnahme aufgrund einer fehlenden Diabetesschulung beendet wird.

Der G-BA führt zu seiner Entscheidung aus, dass eine Schulung weiterhin möglich ist, wenn Arzt und Patient „unter individueller Abwägung der Risiken“ zu dem Schluss kommen, dass diese notwendig ist. Diese Notwendigkeit dürfte oftmals gegeben sein. Schließlich erkranken jährlich über 500 000 Menschen neu an Typ-2-Diabetes und rund 3100 an Typ-1-Diabetes. „Sie benötigen zeitnah nach der Diagnose eine strukturierte Schulung, um das notwendige Wissen und die Fertigkeiten im Umgang mit dem Diabetes zu erlernen und mögliche, auch tödliche, Risiken und Folgekomplikationen zu vermeiden“, erklärt Professor Dr. phil. ­Bernhard Kulzer, Mitglied des DDG Ausschusses Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung.

Es sei daher nach dem G-BA-Beschluss vom April 2020 wichtig gewesen, dass während der Pandemie in einzelnen KV-Bezirken die Videoschulung für DMP-anerkannte strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme erlaubt wurde. So konnten viele Betroffene regelmäßig und ohne Ansteckungsgefahr strukturiert geschult werden, betont Prof. Kulzer.

Doch diese Angebote seien weder flächendeckend verfügbar noch dauerhaft geplant. DDG, BVND, VDBD und diabetesDE fordern deshalb alle Kassenärztlichen Vereinigungen auf, Schulungen per Video zu ermöglichen. In 12 von 17 Bezirken gab es nach Kenntnis der DDG fürs erste Quartal 2021 Abrechnungsregeln.

Die Diabetesverbände setzen sich allerdings für ein dauerhaftes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie ein. „Wir sehen den G-BA in der Pflicht, durch eine Änderung der Richtlinien die Videoschulung als Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Patienten im Rahmen der DMP Diabetes zu regeln“, sagt DDG Präsidentin Professor Dr. Monika Kellerer. Der G-BA hat diese „Anregung ... zur Prüfung an die zuständigen Gremien weitergeleitet“.

Als generelle Voraussetzungen nennt Prof. Kellerer: Die Videoschulungen basieren auf mit DMP-zertifizierten strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen. Die von der KBV gesetzten Datenschutzstandards sind einzuhalten. Und die Qualifikation – eine Weiterbildung zur Diabetesberater/in DDG bzw. Diabetesassistent/in DDG – ist zu gewährleisten. Bei der Bezahlung der Videoschulung, so heißt es im Positionspapier, sollten die bereits vereinbarten Vergütungen je Unterrichtseinheit und Patientenmaterial sowie ein Technikzuschlag Anwendung finden. 

Michael Reischmann

Positionspapier der Diabetesverbände: bit.ly/dmp-videoschulung