Regelungsanpassungen infolge der Corona-Pandemie-Einschränkungen:
Audits: Aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung müssen Audits in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin nicht verpflichtend durchgeführt werden. Wenn Audits nicht stattfinden können, erfolgt eine Anerkennungsempfehlung für das Diabetologikum DDG durch die benannte externe Zertifizierungsstelle auf Grundlage einer Unterlagenprüfung. Beim Vorliegen dieser Anerkennungs-empfehlung stellt der Ausschuss QSW befristete Zertifikate mit einer Gültigkeit von 12 Monate aus. Die Einrichtungen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, das Audit nachzuholen. Nach erfolgreicher Auditierung geht das auf ein Jahr befristete Zertifikat in das drei Jahre gültige Zertifikat über.
Hospitationen: Hospitationen im Rahmen der Anerkennungsverfahren für zertifizierte Behandlungseinrichtungen der DDG müssen aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation weiterhinnicht verpflichtend durchgeführt werden. Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt für das gesamte Jahr 2020 und darüber hinaus bei anhaltender Risikokonstellation in 2021. Anträge können bis zum 31.12.2021 trotz Nichterfüllung des Hospitationskriteriums gestellt werden. Die DDG wird in diesen Fällen, zeitlich auf 12 Monate befristete Zertifikate ausstellen, die in die üblichen, drei Jahre gültigen Zertifikate überführt werden, sobald die Hospitationsbelege nachgereicht werden.
Erstanträge: Bis zum 31.12.2021 können Zertifizierungsanträge gestellt werden, auch wenn einzelne Kriterien, in Bezug auf Schulungen, Fortbildungen oder Hospitationen, nicht erfüllt sind. Die DDG wird nach Einzelfallprüfung und Sicherstellung, dass Anerkennungskriterien nicht signifikant untererfüllt sind, auf 12 Monate befristete Zertifikate ausstellen und diese bei Nachreichung und vollständiger Erfüllung aller Kriterien in die drei Jahre gültigen Zertifikate überführen.
Re-Zertifizierungen: Die DDG verlängert auf Antrag (per Mail an ddg-zertifizierung@ddg.info) die Gültigkeit von Zertifikaten, die in 2020 auslaufen bis zum 31.12.2020. Einrichtungen, die den Antrag auf Verlängerung der Zertifikatgültigkeit gestellt haben, werden auf der DDG-Homepage als anerkannte Behandlungseinrichtungen bis zum 31.12.2020 geführt. Der Antrag auf Wiederholungsanerkennung kann nunmehr bis zum 31.12.2021 trotz Mindererfüllung einzelner Kriterien bezüglich Hospitationen, Fortbildungen und Audits gestellt werden. Der Ausschuss QSW hat zudem eine Reduzierung der laut Richtlinie nachzuweisenden Behandlungszahlen beschlossen. Re-Zertifizierungsanträge, die in 2021 gestellt werden, dürfen die geforderten Behandlungszahlen um max. 50 % unterschreiten, da der Stopp elektiver Aufnahmen und Patientenzurückhaltung den Einrichtungen nicht anzulasten ist. Dies bedeutet beispielsweise beim ambulanten Diabeteszentrum DDG, dass statt der laut Richtlinie geforderten 50 Patienten mit Typ-1-Diabetes nunmehr mindestens 25 Patienten mit Typ-1-Diabetes pro Quartal dokumentiert sein müssen. Ferner wird auch die Anzahl der nachzuweisenden Schulungen auf 50 % abgesenkt. Für stationäre Einrichtungen (Diabeteszentren) bedeutet dies beispielsweise, dass nicht mindestens 100 Patienten (Typ 2) mit 3 oder mehr Modulen pro Jahr und davon mindestens 20 Patienten mit 7 oder mehr Modulen pro Jahr geschult wurden, sondern dass mindestens 50 Patienten (Typ 2) mit 3 oder mehr Modulen pro Jahr und davon mindestens 10 Patienten mit 7 oder mehr Modulen geschult wurden. Zudem können strukturierte Gruppenschulungen aufgrund der aktuellen Pandemie durch Video-Gruppenschulungen oder auch Einzelschulungen ersetzt werden, wenn die Materialien der DDG-anerkannten Programme zum Einsatz kommen.
Fortbildungsverpflichtungen und Gruppenschulungen: Die DDG ist sich der Tatsache bewusst, dass Fortbildungen und Gruppenschulungen in der aktuellen Situation aufgrund von Veranstaltungsabsagen und Zugangsbeschränkungen nicht in gewohnter Weise stattfinden können. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren für zertifizierte Behandlungseinrichtungen der DDG wurden Kulanzregelungen in Kraft gesetzt (s. Erleichterungen in Bezug auf nachzuweisende Gruppenschulungen unter Regelungspunkt „Re-Zertifizierungen“). Diese gelten in 2021 auch für Erstanerkennungen (50 % der Richtlinienvorgaben bzgl. Anzahl, Video-Schulungen zulässig). Im Zusammenhang mit Fortbildungsverpflichtungen wird der Besuch des Diabetes Kongresses 2021 empfohlen, der als Digital-Veranstaltung stattfinden wird.