Basisanerkennung DDG
Die Anerkennung erfolgt nach den "Qualitätskriterien Basisanerkennung DDG". Die antragstellende Einrichtung reicht die geforderten Unterlagen und Nachweise bei der DDG-Geschäftsstelle ein. Nach Begutachtung der Eingaben im Ausschuss QSW der DDG erfolgt die Zertifikatserteilung durch den Vorstand der DDG für den Zeitraum von 3 Jahren.
Formen des Anerkennungsverfahrens
Die DDG unterscheidet 3 Formen der Anerkennungsverfahren:
- Behandlungseinrichtung für Typ 2-Diabetes mellitus
- Behandlungseinrichtung für Typ 1- und Typ 2-Diabetes mellitus
- Behandlungseinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus
für folgende Einrichtungen:
- stationär/klinische Einrichtung ohne Ambulanz
- stationär/klinische Einrichtung mit Ambulanz
- poliklinische Einrichtung/Universitätspoliklinik
- Tages- bzw. Nachtklinik
- Arztpraxis
- Diabetes-Schwerpunktpraxis/MVZ
- sonstige Einrichtung
Anmeldeverfahren
Bitte senden Sie für die Basisanerkennung DDG das Antragsformular sowie die im Antragsformular genannten Unterlagen an die Geschäftsstelle der DDG.
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist:
Klaus-Dieter Jannaschk
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
Team Zertifizierung
Reinhardtstr. 31
10117 Berlin
Tel.: 030 / 3 11 69 37 16
Fax: 030 / 3 11 69 37 20
E-Mail: jannaschk(at)ddg.info



