16.01.2012

IQWiG-Bericht Nr. 111 Linagliptin – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Stand 28.12.2011)

Das IQWiG kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass es „keinen Beleg für einen Zusatznutzen“ gibt. 

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hält diese Aussage für falsch. 

Linagliptin gehört zur Gruppe der DPP4-Hemmer, einem Wirkprinzip, das nicht zuletzt auf Grundlagenforschung in Deutschland basiert. Vorteile dieser Substanzgruppe sind eine im Gegensatz zu Sulfonylharnstoffderivaten glukoseabhängige und somit bedarfsgerechte Insulinausschüttung. Im Gegensatz zu Sulfonylharnstoffen gibt es daher keine Hypoglykämiegefährdung und das Körpergewicht nimmt nicht zu

Sowohl wissenschaftlich als auch klinisch gibt es aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft keinerlei Zweifel an dem Zusatznutzen der DPP4-Hemmer bei hypoglykämiegefährdeten und stark übergewichtigen Patienten gegenüber Sulfonylharnstoffderivaten oder Insulin, insbesondere bei Kombination mit Metformin oder Unverträglichkeit/Kontraindikation von Metformin. Schließlich gibt es Vorteile gerade des Linagliptins bei schwerer Niereninsuffizienz gegenüber Sulfonylharnstoffderivaten, die dann nicht mehr verwendet werden dürfen. Offenbar wurde aus formalen Gründen (Vergleichstherapie) kein Zusatznutzen von Linagliptin festgestellt. Es ist zu befürchten, dass diese Vorgehensweise einer gesamten Substanzgruppe schaden könnte. Der Einsatz von Substanzen dieser Gruppe ist für viele Patienten (insbesondere hypoglykämiegefährdete und/oder stark übergewichtige) vorteilhaft. Eine ungenügende Erstattung mit der Konsequenz des Rückzugs dieser Präparate vom deutschen Markt, würde unsere Patienten vom weltweiten Therapiefortschritt abkoppeln. 

Berlin, 16.01.2012