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Vorsorgevollmacht ausstellen und registrieren lassen

Vorsorgevollmacht

Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind es nicht automatisch nahe stehende Menschen wie Verwandte oder enge Freunde, die einen vertreten, wenn Sie nach einem Unfall, durch Krankheit oder im Alter keine selbständigen Entscheidungen mehr treffen können. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in diesen Fällen vom Gericht ein Betreuer bestellt wird.

Um sicher zu gehen, dass ein Mensch, dem Sie voll vertrauen, später die ureigensten Angelegenheiten regelt, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht auszustellen - und diese so zu deponieren, dass sie im Bedarfsfall auch gefunden wird.

Weiterführende Informationen mit einem Muster zur Ausstellung einer Vorsorgevollmacht bietet die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.


Zentrales Vorsorgeregister

Das zentrale elektronische Vorsorgeregister bietet die Möglichkeit, dass eine ausgestellte Vollmacht von Gerichten und Betreuungsbehörden im Bedarfsfall schnell gefunden werden kann und somit Entscheidungen in Ihrem Sinne vertreten werden.

Stellen Sie dies durch eine Registrierung beim Bundesanzeiger Verlag sicher!

Sie können einfach über diese Homepage unter "Eintragen" Ihre Vollmacht registrieren.

Folgende Informationen sollten Sie hierfür bereit halten: 

Natürlich können Sie uns auch die Registrierungsdaten (nicht die Vollmacht) auf anderem Wege zuschicken. siehe AGB und Preise (pdf).



Die von Ihnen übermittelten Daten sind geschützt. Zugriffe auf die von Ihnen übermittelten Daten haben - etwa für den Fall, dass Sie die Daten überprüfen, ändern oder löschen möchten - nur Sie selbst unter Angabe Ihrer Zugangsdaten, die wir Ihnen auf der Registrierungsbestätigung mitteilen werden. Daneben können lediglich autorisierte Gerichte in den Datenbestand Einsicht nehmen, um festzustellen, ob im konkreten Fall eine Vollmacht erteilt wurde.

Pressetext zum Vorsorgeregister (pdf)

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Aktuelles aus der Medizin

DDG warnt vor überzogenen Erwartungen: Blutzuckermessen mit Tränen statt Blut

Forscher der Universität Michigan meldeten kürzlich, dass sich mit Hilfe eines Glukose-Sensors der Zuckergehalt in Tränenflüssigkeit bestimmen lässt. Menschen mit Diabetes mellitus könnten dadurch auf tägliche Bluttests verzichten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sieht in diesem Verfahren jedoch keine Alternative zur herkömmlichen Blutzuckermessung. Diese ließe sich laut DDG schonend, schmerzarm und verlässlich durchführen, wenn Patienten einige Hinweise berücksichtigen.
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Unseröses Therapie-Angebot für Typ-1-Diabetiker

Eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE warnt Typ-1-Diabetiker vor einem unseriösen Angebot im Internet: Dort bietet Prof. Ulrich von Arnim ein „Neuartiges Behandlungsschema für Typ-1-Diabetes“ an. Dieses solle Betroffene in 80 Prozent der Fälle heilen. Belegt werden die Erfolge mit Studien, Namen von Diabetes-Experten in Deutschland und Aussagen von Patienten, die geheilt worden seien. Es existieren jedoch weder die Studien noch eine Zusammenarbeit mit den genannten Diabetes-Experten.
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