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Zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen

BMGS, Referat Arzneimittelversorgung:

… „Versicherte haben nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Für diese sind nach § 31 Abs. 3 Satz 2 SGB V keine Zuzahlungen zu leisten. Harn- und Blutteststreifen sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 4a Arzneimittelgesetz Arzneimittel und unterliegen der EU-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika, die ab Juni 2000 in nationalem Recht (Medizinproduktegesetz) angewendet wird. Der grundsätzliche Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit Blutteststreifen wird zudem nicht durch das Hilfsmittelverzeichnis eingeschränkt. Im GKV-Modernisierungsgesetz wird der § 31 Abs.3 Satz 2 des SGB V nicht berührt und hat somit weiter Bestand.“ …

Ich bitte Sie daher diese Information an alle betreffenden Multiplikatoren weiterzugeben, damit nicht weiterhin Menschen mit Diabetes durch behandelnde Hausärzte, Diabetologen etc. z. B. mit der Aussage verunsichert werden, ab 2004 könnten keine Blutzuckerteststreifen mehr verordnet werden … .

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Graf zu Dohna
(Bundesgeschäftsführer)
Deutscher Diabetiker Bund


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Aktuelles aus der Medizin

DDG warnt vor überzogenen Erwartungen: Blutzuckermessen mit Tränen statt Blut

Forscher der Universität Michigan meldeten kürzlich, dass sich mit Hilfe eines Glukose-Sensors der Zuckergehalt in Tränenflüssigkeit bestimmen lässt. Menschen mit Diabetes mellitus könnten dadurch auf tägliche Bluttests verzichten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sieht in diesem Verfahren jedoch keine Alternative zur herkömmlichen Blutzuckermessung. Diese ließe sich laut DDG schonend, schmerzarm und verlässlich durchführen, wenn Patienten einige Hinweise berücksichtigen.
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Unseröses Therapie-Angebot für Typ-1-Diabetiker

Eine aktuelle Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE warnt Typ-1-Diabetiker vor einem unseriösen Angebot im Internet: Dort bietet Prof. Ulrich von Arnim ein „Neuartiges Behandlungsschema für Typ-1-Diabetes“ an. Dieses solle Betroffene in 80 Prozent der Fälle heilen. Belegt werden die Erfolge mit Studien, Namen von Diabetes-Experten in Deutschland und Aussagen von Patienten, die geheilt worden seien. Es existieren jedoch weder die Studien noch eine Zusammenarbeit mit den genannten Diabetes-Experten.
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