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Satzung der Interessengemeinschaft der Diabetologen des Landes Brandenburg e.V.

§ 1 Name und Sitz der Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft trägt den Namen

"Interessengemeinschaft der Diabetologen des Landes Brandenburg e.V."


Ihr Sitz ist Potsdam. Sie ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Potsdam-Stadt eingetragen.


§ 2 Ziele der Interessengemeinschaft

Der Zusammenschluß der Diabetologen des Landes Brandenburg hat die folgenden Ziele, die sich auch an die Aufgaben der Deutschen Diabetes-Gesellschaft anlehnen:


§ 3 Gemeinnützigkeit

Die Interessengemeinschaft der Diabetologen des Landes Brandenburg hat ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Kein Mitglied des Vorstandes oder ein sonstiges mit Wahrnehmung von Aufgaben des Vereins betrautes Mitglied darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied der Interessengemeinschaft kann werden, wer auf dem Gebiet des Diabetes mellitus (und der Stoffwechselkrankheiten) als Arzt oder anderer Hochschulabsolvent tätig ist oder wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet durchführt.

Das Aufnahmegesuch ist an den Vorsitzenden zu richten; über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand, der auch berechtigt ist, assoziierte Mitglieder zu benennen.

Alle Mitglieder der Interessengemeinschaft sind stimmberechtigt und in Funktionen der Interessengemeinschaft wählbar.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß des Mitgliedes. Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit zulässig, evtl. bezahlte Mitgliederbeiträge werden jedoch nicht zurückerstattet. Der Ausschluß eines Mitgliedes kann vom Vorstand verfügt werden, wenn es sich der Mitgliedschaft als unwürdig erwiesen hat und damit der Interessengemeinschaft der Diabetologen des Landes Brandenburg materieller Schaden bzw. Schädigung des Ansehens der Interessengemeinschaft entsteht. Gegen den Ausschluß ist Beschwerde zulässig. Sie muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschlußbescheides schriftlich beim Vorstand eingebracht werden. über die Beschwerde wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmehrheit entschieden.


§ 5 Organe der Interessengemeinschaft

Die Organe der Interessengemeinschaft sind:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand



§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Interessengemeinschaft der Diabetologen des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Aufgabenstellung.

Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern:

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter können die Interessengemeinschaft im Rechtsverkehr vertreten. Die Amtszeit des Vorsitzenden der Interessengemeinschaft beträgt ein Jahr. In jedem Jahr ist ein Mitglied des Vorstandes durch diesen als designierter Vorsitzender zu wählen. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes wird auf 4 Jahre festgelegt. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung gewählt, die Wahl erfolgt geheim. Der scheidende Vorstand gibt der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die geleistete Arbeit in der abgelaufenen Wahlperiode. Vorstandssitzungen sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden.

Außerordentliche Vorstandssitzungen können auch auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 Mitgliedern der Interessengemeinschaft bei vorliegenden kurzfristig zu klärenden Problemen einberufen werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlußfassung erfolgt durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Vorstandsvorschläge an die Mitgliederversammlung zur änderung der Satzung bedürfen einer 2/3 Mehrheit im Vorstand sowie bei der Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung.


§ 7 Organe des Vorstandes

Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgabenstellungen der Interessengemeinschaft einsetzen. über die Gründung von Ausschüssen informiert der Vorstand die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, dem Vorstand Vorschläge zur Gründung neuer Ausschüsse bzw. zur Beendigung der Arbeit bestehender Ausschüsse zu unterbreiten. Im Vorstand ist Stimmehrheit für die Bestätigung eines neuen Ausschusses notwendig.


§ 8 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Diabetologen des Landes Brandenburg ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen mit Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge von Mitgliedern zur änderung, Ergänzung oder Umstellung der Tagesordnung können schriftlich beim Vorstand vor Beginn der ordentlichen Mitgliederversammlung eingebracht werden. Während der Mitgliederversammlung eingebrachte änderungsvorschläge zur Tagesordnung bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Interessengemeinschaft. änderungen des Statutes müssen in jedem Fall schriftlich vor Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern der Interessengemeinschaft zur Kenntnis gegeben werden.


§ 9 Beschlußfassung der Mitgliederversammlung

Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung ein Vorstandsmitglied.

Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist unzulässig. Die Mitgliederversammlung beschließt über offene und geheime Abstimmung. über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben und in die Unterlagen der Interessengemeinschaft aufzunehmen ist.


§ 10 Finanzielles

Die Interessengemeinschaft finanziert sich aus Beiträgen, Zuwendungen und Umlagen. über die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung. über die finanziellen Bewegungen und den aktuellen Kassenstand der Interessengemeinschaft gibt der Schatzmeister jeweils jährlich anläßlich der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht, der durch die Mitglieder zu bestätigen ist. Bei Auflösung der Interessengemeinschaft fällt ihr Vermögen an den Landesverband Brandenburg des Bundes der Diabetiker e.V., der diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die Revision erfolgt durch zwei unabhängige Finanzprüfer, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.


§ 11 Fördermitglieder

Alle Personen, private und öffentliche Vereinigungen, die das Ziel der Interessengemeinschaft unterstützen, können zu fördernden Mitgliedern der Interessengemeinschaft ernannt werden.


§ 12 Änderung des Statutes und Auflösung der Interessengemeinschaft

Eine Änderung des Statutes der Interessengemeinschaft kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden der Vollversammlung beschlossen werden. Die Auflösung der Interessengemeinschaft kann nur mit Zustimmung von 2/3 Mehrheit der Mitglieder erfolgen.




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Die DDG und diabetesDE sind in erster Linie an Patientensicherheit interessiert. Aus diesem Grund haben wir uns für eine rasche Stellungnahme entschieden, die wir nach Kenntnis der neuen Aspekte jetzt modifizieren. Sollte sich herausstellen, dass die von Elashoff et al. publizierten Zahlen korrekt sind, werden wir auf unsere ursprüngliche Empfehlung zurückkommen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter danne@hka.de zur Verfügung.
 
Für den Vorstand und den Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft  und diabetesDE
Ihr

Prof. Thomas Danne
Präsident der DDG
Vorstandsvorsitzender diabetesDE


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Neues Stipendium: MSD Diabetes mellitus Stipendium 2011 zu Diabetologie & Stoffwechsel - unterstützt von: MSD, Haar

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Bewerbungen bitte bis zum 10. März 2011 bei der Geschäftsstelle der DGE (Martin Then, Mozartstr. 23, 93128 Regenstauf, Email: Then@endoscience.de) einreichen.

Die Ausschreibung ist  auf der Homepage der DGE einzusehen:


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