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Jahresbericht 1998

Mitglieder:

H. Finck, Fulda, Vorsitz
K. D. Becherer (Jurist), Hannover
W. Beischer, Stuttgart
H. Bürger-Büsing, Kaiserslautern, BdKJ
E. von Kriegstein, Bad Bevensen
L. Malcherczyk, Fürth, DDB
K. Rinnert, Erftstadt
A. Schmelzer, Bad Berka

Im Jahre 1998 fanden zwei Sitzungen des Ausschusses SOZIALES statt, und zwar am 21.03.1998 und am 18.11.1998, jeweils in Frankfurt/Main

Die Themenschwerpunkte waren folgende:

1. Diabetes und Pflegeversicherung
2. Diabetes und Führerschein
3. Empfehlungen zur Beratung bei Berufswahl und Berufsausübung von Diabetikern
4. Diabetes und Diskriminierung
 
  1. Die Pflegeversicherung sieht als 5. Säule der Sozialversicherung bei Pflegebedürftigkeit Geldleistungen oder Sachleistungen oder kombinierte Leistungen vor. Die Pflegebedürftigkeit wird nach den Richtlinien des Pflegeversicherungsgesetzes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen u. a.), Ernährung (Zubereitung und Aufnahme der Nahrung) und Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Stehen, Ausund Ankleiden) sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen) festgestellt. Die bisherige Praxis der Begutachtung im Rahmen der Pflegeversicherung zeigte jedoch bei Diabetikern eklatant unterschiedliche Ergebnisse.

    Der Ausschuss SOZIALES hat deshalb von allen (!) deutschen Sozialgerichten die bisher ergangenen Urteile zur Pflegeversicherung bei Diabetikern eingeholt. Es ergab sich eine sehr unterschiedliche Rechtsanwendung und ein uneinheitliches Bild. Einer geringen Zahl von positiven Urteilen, in denen Pflegekassen zur Zahlung von Pflegegeld aufgrund eines Diabetes verurteilt wurden, stand eine etwa gleich hohe Zahl von negativen Urteilen gegenüber. Im Februar 1998 hatte zudem das Bundessozialgericht in zwei Fällen die Zahlung von Pflegegeld bei Diabetikern abgelehnt mit der Begründung, daß Pflegebedarf im Sinne der Grundpflege aufgrund des Diabetes nicht vorliege und die Behandlungspflege nicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung zähle.

    Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß es sich in beiden Fällen um jugendliche Diabetiker handelte und daß es sich um Einzelfallentscheidungen und nicht um Grundsatzentscheidungen handelte. Der Ausschuss SOZIALES wird sich in Kooperation mit dem Arbeitskreis Pädiatrische Diabetologie weiterhin bei dem zuständigen Ministerium um eine Anerkennung der Pflegeleistungen der Eltern diabetischer Kinder bemühen.
     
  2. Mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über den Führerschein in nationales Recht wurde die Neu-Einteilung der Fahrerlaubnisklassen in einer neuen Fahrerlaubnisverordnung geregelt, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist. Hierbei und bei der überarbeitung der "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraft fahreignung" des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie beim Bundesministerium für Verkehr und beim Bundes ministerium für Gesundheit (früher "Gutachten Krankheit und Kraftverkehr") hat der Ausschuss SOZIALES der DDG wesentlich mitgewirkt. Der Vorschlag für die Neufassung wurde in "Diabetes und Stoffwechsel" 8, 1999, S. 35 - 38, veröffentlicht. Ziel der Bemühungen des Ausschusses SOZIALES war es, dem Diabetiker bei Stärkung der Eigenverantwortung die Erlangung und den Erhalt der Fahrerlaubnis verschiedener Klassen zu ermöglichen. In der Praxis der Diabetikerbetreuung kann dies ggf. eine verstärkte Schulung der Diabetiker zur Minimierung verkehrsmedizinischer Risiken gemäß § 2 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung) sowie § 2 der Fahrerlaubnisverordnung "Die Plicht zur Vorsorge .. obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst .." zur Folge haben.

    Darüber hinaus hat sich der Ausschuss SOZIALES darum bemüht, beim Bundesverkehrsministerium die Rechtmäßigkeit der sogenannten Gesundheitsfragen bei der Beantragung eines Führerscheines zu hinterfragen. Dem Ausschuss SOZIALES wurde vom Bundesverkehrsministerium mit geteilt, daß für Regelanfragen der Straßenverkehrsbehörden nach dem Vorliegen beispielsweise eines Diabetes keine Rechtsgrundlage bestehe und diese unzulässig seien. Der Ausschuss SOZIALES wird sich weiterhin darum bemühen, daß die Gesundheitsfragen unterbleiben,um den Diabetikern ungerechtfertigte Diskriminierung zu ersparen.
     
  3. Der Ausschuss SDOZIALES hat neue "Empfehlungen zur Beratung bei Berufswahl und Berufsausübung von Diabetikern" erarbeitet, die nach Zustimmung durch den Vorstand der DDG in den Presseorganen der Gesellschaft veröffentlicht werden. Mit diesen neu bearbeiteten Empfehlungen sollten sowohl neue Berufsbilder als auch moderne Diabetestherapie-Prinzipien Berücksichtigung finden, zumal insbesondere durch die Flexibilisierung der Therapie der Zugang zu Berufen ermöglicht wurde, die früher für Diabetiker nicht vorstellbar oder nicht wählbar waren.
     
  4. Die Diskriminierung bei Diabetikern war Thema einer jeden Sitzung. Bei Diabetikern gibt es zahlreiche Diskriminierungen zu beobachten und zwar im Berufs- und Arbeitsleben, in der Gesellschaft, im Versicherungswesen, durch politische Entscheidungen und auch bei ämtern und Behörden. Der Ausschuss SOZIALES sieht als eines seiner Ziele, durch angemessene Maßnahmen wie Aufklärung, Beratung und Schulung und ggf. auch durch Forderungen Diskriminierungen von Diabetikern zu beseitigen oder zu verhindern im Sinne der St. Vincent-Deklaration: "Beseitigung von Hindernisssen zur bestmöglichen Integration von Diabetikern".
     
    Dr. med. Hermann Finck, Vorsitzender des Ausschusses SOZIALES der DDG Leitender Medizinaldirektor, Diabetologe DDG

 


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Aktuelle Themen

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation und die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Eine Übertragung und Substitution von ärztlichen Tätigkeiten wird jedoch im Interesse der Patienten abgelehnt. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine Behandlung nach Facharztstandard. Dieses Recht wird gefährdet, wenn nichtärztlichen Berufsgruppen Tätigkeiten en bloc in eigene Verantwortung und zur selbstständigen Ausübung übertragen werden.
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Stellungnahme zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 1.10.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.03. 2011 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker einzuschränken. Der Beschluss wurde am 22.06.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 01.10.2011 rechtskräftig.

Zusammen mit einer Reihe anderer Verbände haben die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), diabetesDE und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) diese Entscheidung massiv kritisiert. Zu begrüßen ist allerdings, dass laut G-BA der Beschluss  „eine weitreichende Ausnahmeregelung“  vorsieht, die in Abstimmung mit den im G-BA mitberatenden Patientenvertretern getroffen wurde. Die darin aufgeführten Kriterien haben allerdings zu zahlreichen Rückfragen geführt, wie die Verordnung in Zukunft zu handhaben ist. Aus diesem Anlass nehmen die DDG und diabetesDE zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 01.10.2011 Stellung.


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Stellungnahme der AG Epidemiologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum IDF Diabetes Atlas: Wie häufig ist Typ 2-Diabetes in Deutschland?

Epidemiologische Daten zum Typ 2-Diabetes sind wichtig für die Abschätzung der individuellen und sozialen Belastung durch die Erkrankung und liefern Eckdaten für Planungen im Gesundheitswesen [1]. In ihrem aktuellen Atlas berichtet die International Diabetes Federation (IDF) eine alarmierend hohe Prävalenz von 12,0% an Diabetes (überwiegend Typ 2-Diabetes) erkrankten Personen in der Bevölkerung Deutschlands im Alter zwischen 20 und 79 Jahren [2]. Diese Schätzung liegt deutlich höher als jene aus Frankreich (9,4%), Großbritannien (4,9%), Italien (8,8%) oder Spanien (8,4%).
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Verordnungspraxis von GLP1-Analoga nicht ändern. Deutsche Diabetes-Gesellschaft bezweifelt Aussagekraft veröffentlichter Daten

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) empfiehlt weiterhin, die Verordnungspraxis von sogenannten inkretin-basierten Wirkstoffen wie DDP4-Hemmern ( Sitagliptin, Vildagliptin, Saxagliptin) oder GLP1-Analoga (Exenatide, Liraglutide) beizubehalten. Die DDG nimmt damit Stellung zu der ungewöhnlichen Wiedervorlage einer Studie in der Zeitschrift „Gastroenterology“: Die Autoren weisen für die betroffene Patientengruppe ein erhöhtes Risiko aus, eine Entzündung oder Krebs der Bauchspeicheldrüse zu erleiden.


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Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Ratschlag des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abzusehen

Am 10.6.2011 hat das BfArM in einer Pressemeldung vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abgeraten. Grund hierfür ist laut BfArM eine neue Studie aus Frankreich, die eine Erhöhung des Risikos für Blasenkrebs durch Pioglitazon nahe legt.


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2. Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes (Stand: 17.5.2011)

Der Vorstand und der Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft und diabetesDE empfiehlt keine Änderung der Verschreibungs-Indikation.


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Statement der AGPD zur qualifizierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Insulinpumpentherapie

Aktuelle Situation in Deutschland

In der Pädiatrie gibt es umgangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Patienten mit Pumpentherapie. Aktuell werden 30% aller Kinder und Jugendlichen, bei Kindern < 6 Jahren sogar mehr als 50% mit Insulinpumpen behandelt.


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Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes

Liebe Mitglieder der DDG,

Am 4.3.2011 hatten wir Sie über eine online- Publikation in der Zeitschrift "Gastroenterology" der Arbeitsgruppe von Peter Butler informiert (1), die ein erhöhtes Risiko für Pankreatitis, Pankreaskarzinom und andere Karzinome durch inkretinbasierte Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes berichtete. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE haben in der Zwischenzeit Informationen erhalten (2), die über die bereits in der ersten Stellungnahme genannten Bedenken hinsichtlich eines „reporting bias“ hinaus die Wertigkeit der publizierten Ergebnisse in Frage stellen. In einem Brief an den Editor wird das Journal aufgefordert, die Elashoff-Arbeit zurückzuziehen, da die Firma NovoNordisk aus dem FDA-Nebenwirkungsregister völlig andere Zahlen ermittelt hätte (Beispiel: Elashoff 17 Fälle von Pankreatitis in der Kontrollbehandlung vor 2007, Novo 79). Auch der FDA-genutzte Algorithmus EMPIRICA zur Erfassung von Signalen von seltenen Arzneimittel­nebenwirkungen hätte bei der Analyse der Daten keinen Warnhinweis ergeben.

Bis zur endgültigen Klärung dieser ungewöhnlichen Kontroverse ergibt sich unseres Erachtens daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zu einer Änderung des bisherigen Verordnungsverhaltens bezüglich der Dipeptidylpeptidase IV (DPP-4) -Inhibitoren Sitagliptin (Januvia®, Xelevia®), Saxagliptin (Onglyza®) oder Vildagliptin (Galvus®, Eucreas®)   oder der Glucagon-like Peptid 1 (GLP1) - Analoga (Exenatide (Byetta®) oder Liraglutide (Victoza®)).

Die DDG und diabetesDE sind in erster Linie an Patientensicherheit interessiert. Aus diesem Grund haben wir uns für eine rasche Stellungnahme entschieden, die wir nach Kenntnis der neuen Aspekte jetzt modifizieren. Sollte sich herausstellen, dass die von Elashoff et al. publizierten Zahlen korrekt sind, werden wir auf unsere ursprüngliche Empfehlung zurückkommen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter danne@hka.de zur Verfügung.
 
Für den Vorstand und den Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft  und diabetesDE
Ihr

Prof. Thomas Danne
Präsident der DDG
Vorstandsvorsitzender diabetesDE


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Neues Stipendium: MSD Diabetes mellitus Stipendium 2011 zu Diabetologie & Stoffwechsel - unterstützt von: MSD, Haar

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) verleiht ein Stipendium zum Thema Diabetologie und Stoffwechsel erstmalig im Rahmen der Jahrestagung in Hamburg (30.03 – 02.04.2011). Dieses Forschungsstipendium, dotiert mit 12.000 EUR, soll jungen Wissenschaftlern einen mehrwöchigen Aufenthalt an einem anderen Institut oder Klinik im In- oder Ausland ermöglichen, um neue wissenschaftliche Verfahrensweisen und/oder Methodiken zu erlernen und diese dann im Heimatinstitut bzw. –klinik zu implementieren sowie weiter zu vertiefen.

Bewerbungen bitte bis zum 10. März 2011 bei der Geschäftsstelle der DGE (Martin Then, Mozartstr. 23, 93128 Regenstauf, Email: Then@endoscience.de) einreichen.

Die Ausschreibung ist  auf der Homepage der DGE einzusehen:


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Gestationsdiabetes: Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Liebe Mitglieder von DDG und diabetes/DE,

Experten der DDG und der DGGG stellen auf unserer Homepage den Entwurf zur evidenzbasierten Leitlinie Gestationsdiabetes vor. Dieser Entwurf steht Ihnen für 8 Wochen (Fristablauf: 27.03.2011!) zur Diskussion offen. Sie werden gebeten, evtl. Kommentare direkt und parallel an Herrn Dr. Kleinwechter und Frau PD Dr. Schäfer-Graf an folgende Email-Adressen zu schicken:

ute.schaefer-graf@sjk.de

arzt@diabetologikum-kiel.de


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Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV: 
Nachdem zunächst das Bundesministerium für Gesundheit weitere Erklärungen vom GBA verlangt hatte, ist nach einer Stellungnahme des GBA dieser Verordnungsausschluß vom BMG nicht mehr beanstandet worden und tritt somit am 01.04.2011 in Kraft.
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Stellungnahme Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2

Gemeinsame Stellungnahme von diabetesDE, der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), des Verbands der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD), der Deutschen Diabetes-Stiftung (DDS) und des Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie und der Anlage III "Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2" vom 19.4.2010 (wissenschaftliche Langfassung mit Literatur) bzw. (Kurzfassung der wesentlichen Inhalte)
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Stellungnahme G-BA Verfahren kurzwirksame Analoga

DiabetesDE fordert Kinder und Jugendliche und Patienten mit einer Insulinpumpentherapie von dem Erstattungsausschluss kurzwirksamer Analoga auszuschließen und unterstützt die Demonstration zum Bundesgesundheitsministerium am 19.5.2010 um 15.00 Uhr ausgehend von der diabetesDE-Geschäftsstelle in Berlin.
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft an das Bundesministerium für Gesundheit

Die am 18.3.10 veröffentlichte Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu langwirksamen Insulinanaloga mit dem daraus folgenden Ausschluss der Erstattungsfähigkeit ist auch wegen seiner Sonderregelungen in der gegenwärtigen Form falsch und gefährlich für die betroffenen Patienten.
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Briefwechsel mit IQWiG zur Ausladung von Prof. Fritsche

Schreiben des DDG-Präsidenten an Herrn Baum, den Sprecher des Vorstands des IQWiG, nach der nachträglichen Ausladung des DDG-Vertreters bei der Anhöring zu langwirksamen Analoga und Antwort von Herrn Baum. Außerdem finden Sie hier auch die Antwort des Präsidenten auf das Schreiben von Herrn Baum.
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft

vom 5.6.2009 zur Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Erstattungsfähigkeit langwirksamer Insulinanaloga in der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2

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DDG Verhaltenskodex

Der Vorstand der DDG hat in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss "Conflict of Interest" einen neuen Verhaltenskodex in strenger Anlehnung an nationale und internationale Erfordernisse verabschiedet. Dieser stellt sichter,dass angesichts der vielfältigen Zusammenarbeit mit verschiedenen Bereichen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie und anderer berufsrelevanter Unternehmen („Industrie“) keine Interessenkonflikte vorliegen, die den Inhalt und die Akzeptanz der im Namen der DDG vorgenommenen Tätigkeiten und Stellungnahmen zweifelhaft erscheinen lassen. Die Umsetzung des neuen Verhaltenskodex bedarf einer Satzungsänderung, die der Mitgliederversammlung anläßlich der Jahrestagung der DDG im Mai 2009 zur Abstimmung vorgelegt wird.
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Stellungnahme vom 14. 04.08 der DDG zum Vorbericht des IQWG „Langwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“


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GBA-Beschluss zu den kurzwirksamen Analoga vom 21.02.2008

Hier finden Sie eine Stellungnahme der DDG zu dem Beschluss des GBA vom 21.02.2008 zu den kurzwirksamen Analoga sowie Antworten zu in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen.
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Abschlußbericht Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 vom 6.6.2007 und zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1


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Stellungnahmen des Ausschusses Pharmakotherapie der DDG zu den Berichtsplänen des IQWiG zum Thema Langwirksame Analoga (Typ 1 und Typ 2)


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Stellungnahme des Pharmakotherapieausschusses der DDG

Rosiglitazon und Risiko für Myokardinfarkt und kardiovaskulären Tod
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Stellungnahme der DDG zum Berichtsplan A05/05-A des IQWIG

Am 10.03.07 wurde das Amendment 3 zum Berichtsplan „Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“ vom IQWIG aufgrund der Erweiterung der Zulassung der Glitazone veröffentlicht und zu Stellungnahmen zum Berichtsplan (inkl. Amendments) aufgefordert. Die DDG, vertreten durch den Präsidenten und den Vorsitzenden des Pharmakotherapieausschusses nimmt wie folgt Stellung:


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Stellungnahme der DDG zum Thema "Inhalatives Insulin"

Stellungnahme der DDG anlässlich der Zulassung von EXUBERA®
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