Diabetes erforschen und verhindern, behandeln und heilen.
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Ausschuss Soziales

Tätigkeitsbericht

Mitglieder:
Dr. med. Kurt Rinnert, Erftstadt-Liblar (Vorsitzender)
Dr. med. Dietmar Blechschmidt, Nördlingen
Dr. med. Christof Kazda, Bad Homburg (Vertreter des BdKJ)
Leo Malcherczyk, Fürth (Vertreter des DDB)
Torsten Möhwald, Hannover (Jurist)
Dr. med. Annette Schmelzer, Jena
Wolfgang Schütt, Eckernförde (Vertreter des VDBD)
Dr. med. Hermann Finck, Fulda (Gaststatus)
Dr. med. von Kriegstein, Bad Bevensen (Gaststatus)

Im Jahre 2002 wurden u. a. folgende Themen im Ausschuss SOZIALES beraten und bearbeitet:

Bedeutung der Änderungen im Gesundheitswesen für die Versorgung von Diabetikern – Möglichkeiten der Intervention
Positivliste und DMP’s:
Eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ist schwierig. Die abschließende Evaluation der Programme und die Bewertung nach ca. 2 Jahren anhand harter Endpunkte ist entscheidend.

Aktuelles aus der Rechtssprechung:
Aktuell ergehen relativ wenige Urteile zum Thema Diabetes. Es sind jedoch viele Verfahren zu erwarten im Rahmen der DMP’s, da es hier offensichtlich viele juristische Unsicherheiten bieten. Bezüglich des SGB 9 haben die Neuerungen noch nicht aktuelle Verfahren nach sich gezogen. In einem Kostenübernahmeverfahren zur Fußpflege ist nun ein positiver Bescheid nach 4 Jahren ergangen. Im letzten Jahr gab es diesbezüglich auch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts. Das Sozialgerichtsverfahren ist kostenfrei und sollte deswegen in begründeten Fällen großzügig in Anspruch genommen, das Podologengesetz bietet hier eine gute rechtliche Grundlage.

Diabetes-Image in der Bevölkerung:
Mehrere Veröffentlichungen in der lokalen und regionalen Presse über Diabetes und Aufklärung im Bezug auf Abbau von Vorurteilen. Aufgefallen sind schlechte Erfahrungen mit Arbeitsämtern bei Forderungen einer Vorstellung bei einem Arbeitsamtsarzt mit häufig ungünstigen Beurteilungen. Mobbing am Arbeitsplatz erfolgt häufig wegen Vorurteilen gegenüber dem Diabetes. In persönlichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber können derartige Probleme ausgeräumt werden. Das Problem „Mobbing“ sollte aber offener angesprochen werden und nicht als Tabuthema ignoriert werden. Herr Dr. med. Kazda hat einen der härtesten Ausdauerwettkämpfe der Welt, den IRONMAN, äußerst erfolgreich absolviert – mit sehr gutem Echo in den Medien. Fazit: Diabetiker sind bei guter Stoffwechseleinstellung ebenso leistungsfähig wie Nichtdiabetiker.

Diabetes und Krankenversicherung / Lebensversicherung
Unter www.protegon.de gibt es Informationen und Angebote zu Kranken- und Lebensversicherungen. Entsprechende Erfahrungen mit konkreten Anfragen liegen noch nicht vor, jedoch sind diabetesassoziierte Kosten meist ausgeschlossen.
Auslandskrankenversicherungen beinhalten häufig einen Ausschluss diabetesassoziierter Leistungen. Auch die vom DDB empfohlene Winterthur Versicherung bietet bei intensiver Nachfrage keine relevanten Vorteile gegenüber den anderen Versicherern. Diabetiker, die Beihilfe-berechtigt (z.B. Lehrer) sind, werden von diesen Leistungen aufgrund des Diabetes teilweise ausgeschlossen, da sie meist keine private Krankenversicherung finden, die die restlichen Zahlungen übernehmen. Da die Beihilfeverordnung jedoch länderspezifisch geregelt wird, ist die Situation in manchen Bundesländern für die Betroffenen ungünstiger als in anderen Bundesländern. In Hessen ist z. B. die Beihilfeleistung dann höher, wenn keine private Versicherung gefunden werden kann (bis 90%). Werden Leistungen versagt, so sollte nach der Rechtsgrundlage erfragt werden und in der zuständigen Beihilfeverordnung nachgesehen werden.

Diabetes und Führerschein
In den Zulassungsstellen werden häufig sehr unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe angesetzt. Der Ausschuss setzt sich für eine Fortbildungsveranstaltung für die entsprechenden Mitarbeiter ein und möchte eine solche organisieren. In §11 der Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass gesundheitliche Einschränkungen dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie bekannt werden. Hier ist das Urteil eines verkehrsmedizinisch erfahrenen Facharztes erforderlich. Das Problem der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen und teils diskriminierenden Behandlungen lässt sich kaum generell und bundesweit lösen. Bei der Beantragung eines europäischen Führerscheins müssen teilweise erneute Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Hier sind wiederum die Grundlagen der Fahrerlaubnisverordnung bindend, dass die europäische Regelung in nationales Recht umgesetzt werden muss. Somit ist hier wiederum in der Umsetzung des Landesrechts entscheidend und nach den Gesundheitsstörungen darf wiederum gefragt werden. Insgesamt geben weder die Fahrerlaubnisverordnung noch die Begutachtungsrichtlinie einheitliche Regelungen wieder und vor allem ist die Umsetzung noch uneinheitlich. Die IDF sammelt derzeit auch europaweit Unterschiede in dieser Verordnung in den unterschiedlichen Ländern.

Diabetes bei Migranten in Deutschland
Ein Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten mit Diabetes konnte nicht erstellt werden. Es hat sich eine neue Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Migranten in der Deutschen Diabetes-Gesellschaft e.V. in Dresden gegründet, deren 2. Mitgliederversammlung am 02.12.2002 in Köln stattfand. Die AG ist sehr aktiv und Anfragen sollten dorthin gerichtet werden.

Sicherheitsschuhversorgung für Diabetiker
Als einzig in Frage kommender Schuh wurde bisher der „ErgoMed“-Schuh der Firma Atlas benannt. Der Schuh ist in der Weite 14 lieferbar und hat neben einem besonders geeigneten Innenfutter eine herausnehmbare Sohle. Eine Empfehlung zur Auswahl geeigneter Sicherheitsschuhe für Diabetiker ist erstellt worden, zur Zeit erfolgt jedoch eine Überarbeitung der Hinweise in Zusammenarbeit mit der Firma Van Elten.

Aktueller Stand zu „ Empfehlungen zur Beurteilung Möglichkeiten von Personen mit Diabetes nach der Seediensttauglichkeitsverordnung“.
Bisher sind Diabetiker, die nach den Richtlinien der See-BG für ihre berufliche Tauglichkeit beurteilt werden, benachteiligt. Um dies abzustellen hat der Ausschuss Kontakt zum leitenden Arzt der See BG, Herrn Schlepper, aufgenommen. Es zeigen sich gute Beratungserfolge mit dem vom Ausschuss und dem Leitenden Arzt der See-BG im April 2002 in einem Schreiben vereinbarten Passus. Darin heißt es: „In Absprache mit Seeärztlichen Dienst der See-Berufsgenossenschaft sollte zukünftig bei der Beurteilung der Seediensttauglichkeit bei Menschen mit Diabetes mellitus nach folgendem Leitsatz verfahren werden.
 „Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den in der Seediensttauglichkeitsverordnung gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind. Alle Beteiligten sollen darauf hinwirken, dass eine optimale Therapie realisiert wird. Dabei sind zur Beurteilung der Seediensttauglichkeit im Einzelfall spezifische Kenntnisse der Arbeitsbedingungen und Verhältnisse in der heutigen Seeschifffahrt erforderlich.“ Diese differenzierte Regelung wird von den Beteiligten angestrebt und entspricht wohl auch der eigentlichen Absicht der Seediensttauglichkeitsverordnung und insbesondere dem Inhalt des § 2 Abs. 2.“

Aktueller Stand der Ausarbeitung zu „Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes“.
Der Ausschuss hat eine statistische Auswertung verschiedener Berufsunfalltypen beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften angefordert und bereits erhalten. Hiernach wurden für die geplante Empfehlung mehrere Haupt-Berufsgruppen definiert und außerdem die Haupt-Unfallursachen in einer Matrix zusammengefasst. Hier sind einerseits die Hauptgefährdungspunkte (Hauptunfallmechanismen) und andererseits die differenten Risikogruppen in Bezug auf die Hypoglykämiegefährdung in einem Raster zusammengefasst, so dass eine individualisierte Beratung möglich wird. Als weitere Kapitel der Broschüre sind geplant die Themen „Fahreignung“ und „Sicherheitsschuhe“. Ggf. wird der Ausschuss im Rahmen der o. g. Empfehlungen eine kleine Broschüre über die Eignung nach der FeV verfassen, in der die Fallstricke in der Begutachtung noch einmal dargestellt werden und praxisrelevante Empfehlungen gegeben werden. Heftig diskutiert wurde die Einteilung nach der Hypoglykämiegefährdung. Insbesondere zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen SH- und Insulin-Behandelten gab es noch unterschiedliche Auffassungen im Ausschuss.

Zur Polizeidienstverordnung:
Die Umsetzung und Auslegung der Verordnung wird länder- und dienststellenspezifisch extrem unterschiedlich gehandhabt.

Zur Fahr- und Fahrdiensttauglichkeit:
Die Qualitätsprobleme bei der Begutachtung der Fahreignung von Menschen mit Diabetes sind immer wieder Thema im Ausschuss Soziales. So sind die bisher vorliegenden Vorschriften nach der FeV und die bekannten Begutachtungsleitlinien einerseits mit viel Interpretationsspielraum versehen, auf der anderen Seite scheint die Orientierung an Therapieschemata (orale Antidiabetika vs. Insulin) im Einzelfall häufig zu Problemen zu führen, denn OAD´s können genauso schwere Hypoglykämien verursachen! Eine moderne Sichtweise orientiert die Bewertung an den für die Fahreignung erforderlichen Funktionen, die entsprechend individuell untersucht und bewertet werden müssen. Es wurden die Bewertungskriterien intensiv und kontrovers diskutiert, so dass neben einer zu erstellenden Liste von Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation evtl. auch diesbezüglich noch Klärungsbedarf besteht. Problematisch ist im arbeitsmedizinischen Kontext auch die Haftungspflicht des Unternehmers.

Dr. med. Kurt Rinnert
Vorsitzender des Ausschusses


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Aktuelle Themen

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation und die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Eine Übertragung und Substitution von ärztlichen Tätigkeiten wird jedoch im Interesse der Patienten abgelehnt. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine Behandlung nach Facharztstandard. Dieses Recht wird gefährdet, wenn nichtärztlichen Berufsgruppen Tätigkeiten en bloc in eigene Verantwortung und zur selbstständigen Ausübung übertragen werden.
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Stellungnahme zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 1.10.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.03. 2011 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker einzuschränken. Der Beschluss wurde am 22.06.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 01.10.2011 rechtskräftig.

Zusammen mit einer Reihe anderer Verbände haben die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), diabetesDE und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) diese Entscheidung massiv kritisiert. Zu begrüßen ist allerdings, dass laut G-BA der Beschluss  „eine weitreichende Ausnahmeregelung“  vorsieht, die in Abstimmung mit den im G-BA mitberatenden Patientenvertretern getroffen wurde. Die darin aufgeführten Kriterien haben allerdings zu zahlreichen Rückfragen geführt, wie die Verordnung in Zukunft zu handhaben ist. Aus diesem Anlass nehmen die DDG und diabetesDE zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 01.10.2011 Stellung.


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Stellungnahme der AG Epidemiologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum IDF Diabetes Atlas: Wie häufig ist Typ 2-Diabetes in Deutschland?

Epidemiologische Daten zum Typ 2-Diabetes sind wichtig für die Abschätzung der individuellen und sozialen Belastung durch die Erkrankung und liefern Eckdaten für Planungen im Gesundheitswesen [1]. In ihrem aktuellen Atlas berichtet die International Diabetes Federation (IDF) eine alarmierend hohe Prävalenz von 12,0% an Diabetes (überwiegend Typ 2-Diabetes) erkrankten Personen in der Bevölkerung Deutschlands im Alter zwischen 20 und 79 Jahren [2]. Diese Schätzung liegt deutlich höher als jene aus Frankreich (9,4%), Großbritannien (4,9%), Italien (8,8%) oder Spanien (8,4%).
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Verordnungspraxis von GLP1-Analoga nicht ändern. Deutsche Diabetes-Gesellschaft bezweifelt Aussagekraft veröffentlichter Daten

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) empfiehlt weiterhin, die Verordnungspraxis von sogenannten inkretin-basierten Wirkstoffen wie DDP4-Hemmern ( Sitagliptin, Vildagliptin, Saxagliptin) oder GLP1-Analoga (Exenatide, Liraglutide) beizubehalten. Die DDG nimmt damit Stellung zu der ungewöhnlichen Wiedervorlage einer Studie in der Zeitschrift „Gastroenterology“: Die Autoren weisen für die betroffene Patientengruppe ein erhöhtes Risiko aus, eine Entzündung oder Krebs der Bauchspeicheldrüse zu erleiden.


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Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Ratschlag des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abzusehen

Am 10.6.2011 hat das BfArM in einer Pressemeldung vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abgeraten. Grund hierfür ist laut BfArM eine neue Studie aus Frankreich, die eine Erhöhung des Risikos für Blasenkrebs durch Pioglitazon nahe legt.


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2. Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes (Stand: 17.5.2011)

Der Vorstand und der Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft und diabetesDE empfiehlt keine Änderung der Verschreibungs-Indikation.


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Statement der AGPD zur qualifizierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Insulinpumpentherapie

Aktuelle Situation in Deutschland

In der Pädiatrie gibt es umgangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Patienten mit Pumpentherapie. Aktuell werden 30% aller Kinder und Jugendlichen, bei Kindern < 6 Jahren sogar mehr als 50% mit Insulinpumpen behandelt.


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Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes

Liebe Mitglieder der DDG,

Am 4.3.2011 hatten wir Sie über eine online- Publikation in der Zeitschrift "Gastroenterology" der Arbeitsgruppe von Peter Butler informiert (1), die ein erhöhtes Risiko für Pankreatitis, Pankreaskarzinom und andere Karzinome durch inkretinbasierte Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes berichtete. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE haben in der Zwischenzeit Informationen erhalten (2), die über die bereits in der ersten Stellungnahme genannten Bedenken hinsichtlich eines „reporting bias“ hinaus die Wertigkeit der publizierten Ergebnisse in Frage stellen. In einem Brief an den Editor wird das Journal aufgefordert, die Elashoff-Arbeit zurückzuziehen, da die Firma NovoNordisk aus dem FDA-Nebenwirkungsregister völlig andere Zahlen ermittelt hätte (Beispiel: Elashoff 17 Fälle von Pankreatitis in der Kontrollbehandlung vor 2007, Novo 79). Auch der FDA-genutzte Algorithmus EMPIRICA zur Erfassung von Signalen von seltenen Arzneimittel­nebenwirkungen hätte bei der Analyse der Daten keinen Warnhinweis ergeben.

Bis zur endgültigen Klärung dieser ungewöhnlichen Kontroverse ergibt sich unseres Erachtens daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zu einer Änderung des bisherigen Verordnungsverhaltens bezüglich der Dipeptidylpeptidase IV (DPP-4) -Inhibitoren Sitagliptin (Januvia®, Xelevia®), Saxagliptin (Onglyza®) oder Vildagliptin (Galvus®, Eucreas®)   oder der Glucagon-like Peptid 1 (GLP1) - Analoga (Exenatide (Byetta®) oder Liraglutide (Victoza®)).

Die DDG und diabetesDE sind in erster Linie an Patientensicherheit interessiert. Aus diesem Grund haben wir uns für eine rasche Stellungnahme entschieden, die wir nach Kenntnis der neuen Aspekte jetzt modifizieren. Sollte sich herausstellen, dass die von Elashoff et al. publizierten Zahlen korrekt sind, werden wir auf unsere ursprüngliche Empfehlung zurückkommen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter danne@hka.de zur Verfügung.
 
Für den Vorstand und den Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft  und diabetesDE
Ihr

Prof. Thomas Danne
Präsident der DDG
Vorstandsvorsitzender diabetesDE


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Neues Stipendium: MSD Diabetes mellitus Stipendium 2011 zu Diabetologie & Stoffwechsel - unterstützt von: MSD, Haar

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) verleiht ein Stipendium zum Thema Diabetologie und Stoffwechsel erstmalig im Rahmen der Jahrestagung in Hamburg (30.03 – 02.04.2011). Dieses Forschungsstipendium, dotiert mit 12.000 EUR, soll jungen Wissenschaftlern einen mehrwöchigen Aufenthalt an einem anderen Institut oder Klinik im In- oder Ausland ermöglichen, um neue wissenschaftliche Verfahrensweisen und/oder Methodiken zu erlernen und diese dann im Heimatinstitut bzw. –klinik zu implementieren sowie weiter zu vertiefen.

Bewerbungen bitte bis zum 10. März 2011 bei der Geschäftsstelle der DGE (Martin Then, Mozartstr. 23, 93128 Regenstauf, Email: Then@endoscience.de) einreichen.

Die Ausschreibung ist  auf der Homepage der DGE einzusehen:


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Gestationsdiabetes: Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Liebe Mitglieder von DDG und diabetes/DE,

Experten der DDG und der DGGG stellen auf unserer Homepage den Entwurf zur evidenzbasierten Leitlinie Gestationsdiabetes vor. Dieser Entwurf steht Ihnen für 8 Wochen (Fristablauf: 27.03.2011!) zur Diskussion offen. Sie werden gebeten, evtl. Kommentare direkt und parallel an Herrn Dr. Kleinwechter und Frau PD Dr. Schäfer-Graf an folgende Email-Adressen zu schicken:

ute.schaefer-graf@sjk.de

arzt@diabetologikum-kiel.de


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Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV: 
Nachdem zunächst das Bundesministerium für Gesundheit weitere Erklärungen vom GBA verlangt hatte, ist nach einer Stellungnahme des GBA dieser Verordnungsausschluß vom BMG nicht mehr beanstandet worden und tritt somit am 01.04.2011 in Kraft.
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Stellungnahme Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2

Gemeinsame Stellungnahme von diabetesDE, der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), des Verbands der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD), der Deutschen Diabetes-Stiftung (DDS) und des Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie und der Anlage III "Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2" vom 19.4.2010 (wissenschaftliche Langfassung mit Literatur) bzw. (Kurzfassung der wesentlichen Inhalte)
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Stellungnahme G-BA Verfahren kurzwirksame Analoga

DiabetesDE fordert Kinder und Jugendliche und Patienten mit einer Insulinpumpentherapie von dem Erstattungsausschluss kurzwirksamer Analoga auszuschließen und unterstützt die Demonstration zum Bundesgesundheitsministerium am 19.5.2010 um 15.00 Uhr ausgehend von der diabetesDE-Geschäftsstelle in Berlin.
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft an das Bundesministerium für Gesundheit

Die am 18.3.10 veröffentlichte Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu langwirksamen Insulinanaloga mit dem daraus folgenden Ausschluss der Erstattungsfähigkeit ist auch wegen seiner Sonderregelungen in der gegenwärtigen Form falsch und gefährlich für die betroffenen Patienten.
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Briefwechsel mit IQWiG zur Ausladung von Prof. Fritsche

Schreiben des DDG-Präsidenten an Herrn Baum, den Sprecher des Vorstands des IQWiG, nach der nachträglichen Ausladung des DDG-Vertreters bei der Anhöring zu langwirksamen Analoga und Antwort von Herrn Baum. Außerdem finden Sie hier auch die Antwort des Präsidenten auf das Schreiben von Herrn Baum.
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft

vom 5.6.2009 zur Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Erstattungsfähigkeit langwirksamer Insulinanaloga in der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2

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DDG Verhaltenskodex

Der Vorstand der DDG hat in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss "Conflict of Interest" einen neuen Verhaltenskodex in strenger Anlehnung an nationale und internationale Erfordernisse verabschiedet. Dieser stellt sichter,dass angesichts der vielfältigen Zusammenarbeit mit verschiedenen Bereichen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie und anderer berufsrelevanter Unternehmen („Industrie“) keine Interessenkonflikte vorliegen, die den Inhalt und die Akzeptanz der im Namen der DDG vorgenommenen Tätigkeiten und Stellungnahmen zweifelhaft erscheinen lassen. Die Umsetzung des neuen Verhaltenskodex bedarf einer Satzungsänderung, die der Mitgliederversammlung anläßlich der Jahrestagung der DDG im Mai 2009 zur Abstimmung vorgelegt wird.
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Stellungnahme vom 14. 04.08 der DDG zum Vorbericht des IQWG „Langwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“


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GBA-Beschluss zu den kurzwirksamen Analoga vom 21.02.2008

Hier finden Sie eine Stellungnahme der DDG zu dem Beschluss des GBA vom 21.02.2008 zu den kurzwirksamen Analoga sowie Antworten zu in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen.
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Abschlußbericht Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 vom 6.6.2007 und zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1


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Stellungnahmen des Ausschusses Pharmakotherapie der DDG zu den Berichtsplänen des IQWiG zum Thema Langwirksame Analoga (Typ 1 und Typ 2)


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Stellungnahme des Pharmakotherapieausschusses der DDG

Rosiglitazon und Risiko für Myokardinfarkt und kardiovaskulären Tod
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Stellungnahme der DDG zum Berichtsplan A05/05-A des IQWIG

Am 10.03.07 wurde das Amendment 3 zum Berichtsplan „Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“ vom IQWIG aufgrund der Erweiterung der Zulassung der Glitazone veröffentlicht und zu Stellungnahmen zum Berichtsplan (inkl. Amendments) aufgefordert. Die DDG, vertreten durch den Präsidenten und den Vorsitzenden des Pharmakotherapieausschusses nimmt wie folgt Stellung:


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Stellungnahme der DDG zum Thema "Inhalatives Insulin"

Stellungnahme der DDG anlässlich der Zulassung von EXUBERA®
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