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Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie

§ 1 Zielsetzung

1. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie".

Sie hat folgende Ziele:

1.1. in der Ärzteschaft und bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes sowie ihren Eltern fundiertes Wissen über den Diabetes mellitus und seine Behandlung und alle damit zusammenhängenden medizinischen, pädagogischen, sozialen und psychologischen Probleme zu vermitteln, 

1. 2. die wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Diabetes bei Kindern und Jugendlichen zu fördern.
 
2.  Die Arbeitsgemeinschaft hält jährlich alternierend zum Jahreskongress der Deutschen Diabetesgesellschaft (DDG) und Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) ab.


§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Arbeitsgemeinschaft steht allen ordentlichen Mitgliedern der DDG und der DGKJ offen. Mitglieder erklären ihren Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft schriftlich beim Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.

2. Andere Mitglieder und Nichtmitglieder der DDG und der DGKJ beantragen ihre Zulassung beim Sprecher der Arbeisgemeinschaft. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit über Annahme oder Ablehnung des Zulassungsantrages.

3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß des Mitgliedes. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.


§ 3 Organe der Arbeitsgemeinschaft

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind


§ 4 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vom Sprecher schriftlich einzuladen. Die Tagesordnung wird vom Sprecher aufgestellt. Anträge zur Tagesordnung müssen beim Sprecher schriftlich mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden.

2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. Beschließt die Mitgliederversammlung über Änderungen der Geschäftsordnung oder über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft, ist eine Mehrheit von zweidrittel der anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 5 Der Sprecher

1.Der Sprecher wird für die Dauer von  5 Jahren aus der ärztlichen Berufsgruppe gewählt. Eine direkte Wiederwahl ist nicht zulässig. Die Wahl des Sprechers erfolgt in schriftlicher geheimer Wahl.

2. Der Sprecher ist Mitglied und Leiter des Beirates. Er bestellt ein Mitglied des Beirates zu seinem Vertreter.

3. Der Sprecher oder sein Vertreter vertritt die Arbeisgemeinschaft gegenüber dem Vorstand der DDG und dem Vorstand der DGK nach außen.


§ 7 Mitgliedsbeitrag

Über die Erhebung und die Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 8 Beziehungen zur DDG und DGK

1. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand der DDG und dem Vorstand der DGKJ.

2. Die Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sich, dem Vorstand der DDG und dem Vorstand der DGKJ mindestens einmal jährlich in einer von ihm gewüschten Form -schriftlich oder mündlich- über ihre Aktivitäten und Planungen zu berichten.

3. Verlautbarungen der Arbeitsgemeinschaft müssen vor ihrer Abgabe vom Vorstand der DDG und dem Vorstand der DGKJ  gebilligt werden.


§ 9 Schlußbestimmungen

1. Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft fällt ihr Vermögen zur Hälfte an die DDG und DGKJ.

2. Diese Geschäftsordnung ist vom Vorstand der DDG und vom Vorstand der DGKJ genehmigt worden.













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