Diabetes erforschen und verhindern, behandeln und heilen.
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/organisation/ags/diab_fuss_g_ornung.php
Navigation für Fachkreise
Navigation für Patienten
 
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft

verabschiedet am 03.07.1994 in Magdeburg

§ 1 Name

Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen "Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes Gesellschaft" (im folgenden abgekürzt mit "AG").


§ 2 Zielsetzung

1. Die Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes Gesellschaft verfolgt vornehmlich das Ziel, die Gefährdung und Einschränkung des Diabetikers, die durch Komplikationen des diabetischen Fußes verursacht werden, zu verhüten oder weitestgehend zu mildern. Hierzu entwickelt die AG folgende Aktivitäten:


2. Die Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Die Arbeitsgemeinschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.



§ 3 Mitgliedschaft

1. Jedes Mitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) kann als ordentliches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft beitreten.

2. Personen, die nicht Mitglied der DDG sind, können der Arbeitsgemeinschaft als ordentliches Mitglied beitreten, sofern das Sprechergremium der AG zustimmt und sie auf dem Gebiet des diabetischen Fuß-Syndromes tätig sind oder tätig werden wollen.

3. Förderndes Mitglied kann jede natürlich oder juristische Person werden, die die Zwecke der Arbeitsgemeinschaft unterstützen möchte.

4. Der Beitritt zur AG als ordentliches Mitglied erfolgt bei Mitgliedern der DDG durch schriftliche Erklärung an das Sprechergremium der AG.

5. Das Aufnahmegesuch von Personen, die ordentliches Mitglied der AG werden wollen und nicht Mitglied der DDG sind, und das Aufnahmegesuch von fördernden Mitgliedern, ist durch schriftlichen Antrag beim Sprechergremium der AG bzw. beim Sprecher der AG zu stellen. über deren Mitgliedschaft entscheidet das Sprechergremium der AG.

6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.

7. Der Austritt ist dem Sprechergremium der AG bei sechswöchiger Kündigungsfrist zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres schriftlich zu erklären.

8. Ein Mitglied der AG kann aus wichtigem Grund aus der AG ausgeschlossen werden. über den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem Mitglied muß vorher in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

9. Bei einer Beendigung der Mitgliedschaft werden vorausgezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.



§ 4 Organe der Arbeitsgemeinschaft

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind

1. die Mitgliederversammlung,
2. das Sprechergremium,
3. die Arbeitsausschüsse.

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom ersten Sprecher mit Angabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher einberufen.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Sprecher einberufen, wenn es das Interesse der AG verlangt, oder wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich beim Sprecher beantragt.

3. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder der AG anwesend ist, oder die erschienenen ordentlichen Mitglieder mit Zweidrittel-Mehrheit die Beschlußfähigkeit erklären. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefaßt, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt.

4. Fördernde Mitglieder haben kein Wahl- oder Stimmrecht.

5. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:


6. Die Mitgliederversammlung kann für den Vorstand mit einfacher Mehrheit Vorschläge zu den Aktivitäten der AG formulieren.

7. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Sprechergremium der AG eingereicht werden.

8. Eine Abstimmung muß geheim erfolgen, wenn dies mindestens ein Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder der AG beantragt oder wenn bei einer Personalentscheidung sich mehr als ein Kandidat zur Wahl stellt.

9. über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Sprecher zu unterzeichnen und von einem weiteren Mitglied des Sprechergremiums gegenzuzeichnen ist.

10. Von der Mitgliederversammlung beschlossene änderungen der Geschäftsordnung müssen dem Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft vorgelegt werden.



§ 6 Der Sprecher

1. Der erste Sprecher wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Wenn es nur einen Bewerber gibt, erfolgt die Wahl offen durch Handerheben. Der Bewerber ist gewählt, wenn die Mehrheit der Erschienenen zustimmt.

2. Der erste Sprecher vertritt die AG gegenüber dem Vorstand der DDG und nach außen.

3. Der erste Sprecher ist Mitglied und Leiter des Sprechergremiums der AG.



§ 7 Das Sprechergemium der AG

1. Das Sprechergremium der AG besteht aus 5 Mitgliedern der AG, die von der Mitgliederversammlung einzeln gewählt werden. Dabei setzt sich das Sprechergremium aus dem ersten Sprecher, 2 Stellvertretern des ersten Sprechers, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zusammen.

2. Das Amt des Schatzmeisters und des Schriftführers werden vom Sprechergremium festgelegt.

3. Im Sprechergremium der AG müssen sowohl ein Vertreter der chirurgischen Disziplinen (Allgemeinchirurgie, Orthopädie oder Gefäßchirurgie) und ein Vertreter der Diabetologie vertreten sein.

4. Die Mitglieder des Sprechergremiums der AG werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der erste Sprecher hat ein Vorschlagsrecht. Ein Kandidat ist gewählt, wenn die Mehrheit der Erschienenen zustimmt.

5. Das Sprechergremium der AG führt die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

6. Die Aufgaben des Sprechergremiums sind:


7. Das Sprechergremium der AG entscheidet mit einfacher Mehrheit. Nicht anwesende Mitglieder werden schriftlich befragt. Beschlüsse können auch schriftlich oder fernmündlich (mit anschließender schriftlicher Bestätigung) gefaßt werden, sofern kein Mitglied des Sprechergremiums diesem Verfahren widerspricht.

8. über die Beschlüsse des Sprechergremiums wird ein Protokoll verfaßt, das vom Sprecher und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Ordentlichen Mitgliedern der AG ist das Protokoll auf Verlangen zuzustellen.



§ 8 Arbeitsausschüsse

1. Das Sprechergremium oder die Mitgliederversammlung können für bestimmte Aufgaben Arbeitsausschüsse einrichten und deren Mitglieder ernennen. Die Arbeitsausschüsse stehen allen ordentlichen Mitgliedern offen. . 2. Zu den Arbeitsausschüssen können auch Nicht-Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft berufen werden.

3. Die Arbeitsausschüsse sind in ihrer Tätigkeit dem Sprechergremium und der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. Sie legen dem Sprechergremium Berichte und Ergebnisse ihrer Arbeit nach Aufforderung vor.

4. Die Aufgabenverteilung und das Amt des Ausschußleiters legen die Ausschüsse selbst fest.



§ 9 Mitgliedsbeitrag

1. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.

2. über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.  

3. Verlautbarungen der Arbeitsgemeinschaft nach außen müssen vorher vom Vorstand der DDG gebilligt werden.



§ 10 Begünstigungsverbot

1. Die Mittel der Arbeitsgemeinschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile aus Mitteln der AG. Sie haben beim Ausscheiden keinerlei Ansprüche auf deren Vermögen.

2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Arbeitsgemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



11 Änderungen der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft

1. Über Änderungen der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft beschließt die Mitgliederversammlung mit mindestens Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei der Einladung sind änderungsanträge zur Geschäftsordnung bekanntzugeben.

2. Von der Mitgliederversammlung beschlossene änderungen der Geschäftsordnung müssen dem Vorstand der DDG vorgelegt werden.  



§ 12 Beziehungen zur Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

1. Die Arbeit der AG erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand der DDG.

2. Die AG verpflichtet sich, dem Vorstand der DDG einmal jährlich in einer von ihm gewünschten Form – mündlich oder schriftlich – über die Aktivitäten und Planungen der AG zu berichten.



§ 13 Auflösung der AG

Der Beschluß der Auflösung der AG kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit mindestens Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefaßt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der AG oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die DDG oder an eine gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtung, die den Zielen dieser AG nahesteht.



§ 14 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung der AG muß vor deren Inkrafttreten vom Vorstand der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) genehmigt werden.



Weiterempfehlen Drucken nach oben

Aktuelle Themen

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation und die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Eine Übertragung und Substitution von ärztlichen Tätigkeiten wird jedoch im Interesse der Patienten abgelehnt. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine Behandlung nach Facharztstandard. Dieses Recht wird gefährdet, wenn nichtärztlichen Berufsgruppen Tätigkeiten en bloc in eigene Verantwortung und zur selbstständigen Ausübung übertragen werden.
weiterlesen ...

Stellungnahme zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 1.10.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.03. 2011 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker einzuschränken. Der Beschluss wurde am 22.06.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 01.10.2011 rechtskräftig.

Zusammen mit einer Reihe anderer Verbände haben die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), diabetesDE und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) diese Entscheidung massiv kritisiert. Zu begrüßen ist allerdings, dass laut G-BA der Beschluss  „eine weitreichende Ausnahmeregelung“  vorsieht, die in Abstimmung mit den im G-BA mitberatenden Patientenvertretern getroffen wurde. Die darin aufgeführten Kriterien haben allerdings zu zahlreichen Rückfragen geführt, wie die Verordnung in Zukunft zu handhaben ist. Aus diesem Anlass nehmen die DDG und diabetesDE zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 01.10.2011 Stellung.


weiterlesen ...

Stellungnahme der AG Epidemiologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum IDF Diabetes Atlas: Wie häufig ist Typ 2-Diabetes in Deutschland?

Epidemiologische Daten zum Typ 2-Diabetes sind wichtig für die Abschätzung der individuellen und sozialen Belastung durch die Erkrankung und liefern Eckdaten für Planungen im Gesundheitswesen [1]. In ihrem aktuellen Atlas berichtet die International Diabetes Federation (IDF) eine alarmierend hohe Prävalenz von 12,0% an Diabetes (überwiegend Typ 2-Diabetes) erkrankten Personen in der Bevölkerung Deutschlands im Alter zwischen 20 und 79 Jahren [2]. Diese Schätzung liegt deutlich höher als jene aus Frankreich (9,4%), Großbritannien (4,9%), Italien (8,8%) oder Spanien (8,4%).
weiterlesen ...

Verordnungspraxis von GLP1-Analoga nicht ändern. Deutsche Diabetes-Gesellschaft bezweifelt Aussagekraft veröffentlichter Daten

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) empfiehlt weiterhin, die Verordnungspraxis von sogenannten inkretin-basierten Wirkstoffen wie DDP4-Hemmern ( Sitagliptin, Vildagliptin, Saxagliptin) oder GLP1-Analoga (Exenatide, Liraglutide) beizubehalten. Die DDG nimmt damit Stellung zu der ungewöhnlichen Wiedervorlage einer Studie in der Zeitschrift „Gastroenterology“: Die Autoren weisen für die betroffene Patientengruppe ein erhöhtes Risiko aus, eine Entzündung oder Krebs der Bauchspeicheldrüse zu erleiden.


weiterlesen ...

Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Ratschlag des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abzusehen

Am 10.6.2011 hat das BfArM in einer Pressemeldung vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abgeraten. Grund hierfür ist laut BfArM eine neue Studie aus Frankreich, die eine Erhöhung des Risikos für Blasenkrebs durch Pioglitazon nahe legt.


weiterlesen ...

2. Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes (Stand: 17.5.2011)

Der Vorstand und der Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft und diabetesDE empfiehlt keine Änderung der Verschreibungs-Indikation.


weiterlesen ...

Statement der AGPD zur qualifizierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Insulinpumpentherapie

Aktuelle Situation in Deutschland

In der Pädiatrie gibt es umgangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Patienten mit Pumpentherapie. Aktuell werden 30% aller Kinder und Jugendlichen, bei Kindern < 6 Jahren sogar mehr als 50% mit Insulinpumpen behandelt.


weiterlesen ...

Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes

Liebe Mitglieder der DDG,

Am 4.3.2011 hatten wir Sie über eine online- Publikation in der Zeitschrift "Gastroenterology" der Arbeitsgruppe von Peter Butler informiert (1), die ein erhöhtes Risiko für Pankreatitis, Pankreaskarzinom und andere Karzinome durch inkretinbasierte Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes berichtete. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE haben in der Zwischenzeit Informationen erhalten (2), die über die bereits in der ersten Stellungnahme genannten Bedenken hinsichtlich eines „reporting bias“ hinaus die Wertigkeit der publizierten Ergebnisse in Frage stellen. In einem Brief an den Editor wird das Journal aufgefordert, die Elashoff-Arbeit zurückzuziehen, da die Firma NovoNordisk aus dem FDA-Nebenwirkungsregister völlig andere Zahlen ermittelt hätte (Beispiel: Elashoff 17 Fälle von Pankreatitis in der Kontrollbehandlung vor 2007, Novo 79). Auch der FDA-genutzte Algorithmus EMPIRICA zur Erfassung von Signalen von seltenen Arzneimittel­nebenwirkungen hätte bei der Analyse der Daten keinen Warnhinweis ergeben.

Bis zur endgültigen Klärung dieser ungewöhnlichen Kontroverse ergibt sich unseres Erachtens daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zu einer Änderung des bisherigen Verordnungsverhaltens bezüglich der Dipeptidylpeptidase IV (DPP-4) -Inhibitoren Sitagliptin (Januvia®, Xelevia®), Saxagliptin (Onglyza®) oder Vildagliptin (Galvus®, Eucreas®)   oder der Glucagon-like Peptid 1 (GLP1) - Analoga (Exenatide (Byetta®) oder Liraglutide (Victoza®)).

Die DDG und diabetesDE sind in erster Linie an Patientensicherheit interessiert. Aus diesem Grund haben wir uns für eine rasche Stellungnahme entschieden, die wir nach Kenntnis der neuen Aspekte jetzt modifizieren. Sollte sich herausstellen, dass die von Elashoff et al. publizierten Zahlen korrekt sind, werden wir auf unsere ursprüngliche Empfehlung zurückkommen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter danne@hka.de zur Verfügung.
 
Für den Vorstand und den Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft  und diabetesDE
Ihr

Prof. Thomas Danne
Präsident der DDG
Vorstandsvorsitzender diabetesDE


weiterlesen ...

Neues Stipendium: MSD Diabetes mellitus Stipendium 2011 zu Diabetologie & Stoffwechsel - unterstützt von: MSD, Haar

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) verleiht ein Stipendium zum Thema Diabetologie und Stoffwechsel erstmalig im Rahmen der Jahrestagung in Hamburg (30.03 – 02.04.2011). Dieses Forschungsstipendium, dotiert mit 12.000 EUR, soll jungen Wissenschaftlern einen mehrwöchigen Aufenthalt an einem anderen Institut oder Klinik im In- oder Ausland ermöglichen, um neue wissenschaftliche Verfahrensweisen und/oder Methodiken zu erlernen und diese dann im Heimatinstitut bzw. –klinik zu implementieren sowie weiter zu vertiefen.

Bewerbungen bitte bis zum 10. März 2011 bei der Geschäftsstelle der DGE (Martin Then, Mozartstr. 23, 93128 Regenstauf, Email: Then@endoscience.de) einreichen.

Die Ausschreibung ist  auf der Homepage der DGE einzusehen:


weiterlesen ...

Gestationsdiabetes: Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Liebe Mitglieder von DDG und diabetes/DE,

Experten der DDG und der DGGG stellen auf unserer Homepage den Entwurf zur evidenzbasierten Leitlinie Gestationsdiabetes vor. Dieser Entwurf steht Ihnen für 8 Wochen (Fristablauf: 27.03.2011!) zur Diskussion offen. Sie werden gebeten, evtl. Kommentare direkt und parallel an Herrn Dr. Kleinwechter und Frau PD Dr. Schäfer-Graf an folgende Email-Adressen zu schicken:

ute.schaefer-graf@sjk.de

arzt@diabetologikum-kiel.de


weiterlesen ...

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV: 
Nachdem zunächst das Bundesministerium für Gesundheit weitere Erklärungen vom GBA verlangt hatte, ist nach einer Stellungnahme des GBA dieser Verordnungsausschluß vom BMG nicht mehr beanstandet worden und tritt somit am 01.04.2011 in Kraft.
weiterlesen ...

Stellungnahme Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2

Gemeinsame Stellungnahme von diabetesDE, der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), des Verbands der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD), der Deutschen Diabetes-Stiftung (DDS) und des Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie und der Anlage III "Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2" vom 19.4.2010 (wissenschaftliche Langfassung mit Literatur) bzw. (Kurzfassung der wesentlichen Inhalte)
weiterlesen ...

Stellungnahme G-BA Verfahren kurzwirksame Analoga

DiabetesDE fordert Kinder und Jugendliche und Patienten mit einer Insulinpumpentherapie von dem Erstattungsausschluss kurzwirksamer Analoga auszuschließen und unterstützt die Demonstration zum Bundesgesundheitsministerium am 19.5.2010 um 15.00 Uhr ausgehend von der diabetesDE-Geschäftsstelle in Berlin.
weiterlesen ...

Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft an das Bundesministerium für Gesundheit

Die am 18.3.10 veröffentlichte Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu langwirksamen Insulinanaloga mit dem daraus folgenden Ausschluss der Erstattungsfähigkeit ist auch wegen seiner Sonderregelungen in der gegenwärtigen Form falsch und gefährlich für die betroffenen Patienten.
weiterlesen ...

Briefwechsel mit IQWiG zur Ausladung von Prof. Fritsche

Schreiben des DDG-Präsidenten an Herrn Baum, den Sprecher des Vorstands des IQWiG, nach der nachträglichen Ausladung des DDG-Vertreters bei der Anhöring zu langwirksamen Analoga und Antwort von Herrn Baum. Außerdem finden Sie hier auch die Antwort des Präsidenten auf das Schreiben von Herrn Baum.
weiterlesen ...

Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft

vom 5.6.2009 zur Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Erstattungsfähigkeit langwirksamer Insulinanaloga in der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2

weiterlesen ...

DDG Verhaltenskodex

Der Vorstand der DDG hat in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss "Conflict of Interest" einen neuen Verhaltenskodex in strenger Anlehnung an nationale und internationale Erfordernisse verabschiedet. Dieser stellt sichter,dass angesichts der vielfältigen Zusammenarbeit mit verschiedenen Bereichen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie und anderer berufsrelevanter Unternehmen („Industrie“) keine Interessenkonflikte vorliegen, die den Inhalt und die Akzeptanz der im Namen der DDG vorgenommenen Tätigkeiten und Stellungnahmen zweifelhaft erscheinen lassen. Die Umsetzung des neuen Verhaltenskodex bedarf einer Satzungsänderung, die der Mitgliederversammlung anläßlich der Jahrestagung der DDG im Mai 2009 zur Abstimmung vorgelegt wird.
weiterlesen ...

Stellungnahme vom 14. 04.08 der DDG zum Vorbericht des IQWG „Langwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“


weiterlesen ...

GBA-Beschluss zu den kurzwirksamen Analoga vom 21.02.2008

Hier finden Sie eine Stellungnahme der DDG zu dem Beschluss des GBA vom 21.02.2008 zu den kurzwirksamen Analoga sowie Antworten zu in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen.
weiterlesen ...

Abschlußbericht Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 vom 6.6.2007 und zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1


weiterlesen ...

Stellungnahmen des Ausschusses Pharmakotherapie der DDG zu den Berichtsplänen des IQWiG zum Thema Langwirksame Analoga (Typ 1 und Typ 2)


weiterlesen ...

Stellungnahme des Pharmakotherapieausschusses der DDG

Rosiglitazon und Risiko für Myokardinfarkt und kardiovaskulären Tod
weiterlesen ...

Stellungnahme der DDG zum Berichtsplan A05/05-A des IQWIG

Am 10.03.07 wurde das Amendment 3 zum Berichtsplan „Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“ vom IQWIG aufgrund der Erweiterung der Zulassung der Glitazone veröffentlicht und zu Stellungnahmen zum Berichtsplan (inkl. Amendments) aufgefordert. Die DDG, vertreten durch den Präsidenten und den Vorsitzenden des Pharmakotherapieausschusses nimmt wie folgt Stellung:


weiterlesen ...

Stellungnahme der DDG zum Thema "Inhalatives Insulin"

Stellungnahme der DDG anlässlich der Zulassung von EXUBERA®
weiterlesen ...

© DDG 2006