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Tätigkeitsbericht AG Molekularbiologie und Genetik 2009

Die Arbeitsgemeinschaft Molekularbiologie und Genetik versteht sich als Informationsplattform innerhalb der DDG zur Verbreitung dringender und wichtiger Informationen zur Erblichkeit des Diabetes mellitus. Es sollen insbesondere Erkenntnisse und Handlungspfade aus dem Bereich der Genetik und Molekularbiologie für die Klinische Diabetologie übersetzt und entsprechend der Vorstand und die Mitglieder informiert werden.

Schwerpunkt der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Moged waren im Jahr 2008 und 2009 die Beratungen zum Gendiagnostikgesetz, das am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, Ausgegeben zu Bonn am 4. August 2009, die Seiten 2529 – 2538. Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) bezweckt die Voraussetzung für genetische Untersuchungen festzulegen sowie zu verhindern, dass es aufgrund von genetischen Untersuchungen zu Benachteiligungen von Personen kommt und hierbei insbesondere Achtung und Schutz der Würde des Menschen sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet wird (§ 1).

Das Gesetz betrifft alle genetischen Untersuchungen bei geborenen Menschen, bei Embryonen und Föten während der Schwangerschaft und den Umgang dabei gewonnener Proben in der klinischen Routine. Das Gesetz gilt nicht für Forschungsuntersuchungen, bei Strafverfahren oder bei Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes. Die Geltung des Gesetzes ist überwiegend ab 01. Februar 2010, während einzelne Paragraphen bereits jetzt oder erst sehr viel später (01. Februar 2011 bzw. 01. Februar 2012) in Kraft treten.

Im Folgenden sollen aus dem Gesetz wesentliche Teile vorgestellt werden, um die Entscheidung einer genetischen Untersuchung eines Patienten mit Diabetes mellitus begründen zu können.

Benachteiligungsverbot:

§ 4 liegt fest, dass niemand wegen genetischer Eigenschaften bzw. der Analyse einer Probe benachteiligt werden darf. Darüber hinaus wird für die Durchführung genetischer Analysen ein Qualitätssicherungsprozess festgelegt (§ 5, welcher ab 01. Februar 2011 in Kraft tritt). Die Untersuchung für prädiktive genetische Marker darf nur durch Fachärztinnen und Fachärzte Humangenetik oder andere Ärztinnen und Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebiets qualifiziert haben, vorgenommen werden (§ 7 Abs. 1 Arztvorbehalt).

In Abs. 3 wird festgelegt, dass eine genetische Beratung nach § 10 nur durch solche Ärztinnen oder Ärzte, die sich für genetische Beratung qualifiziert haben, vorgenommen werden dürfen. Dieser Passus tritt ab 01. Februar 2012 in Kraft.

§ 8 legt fest, dass zwingend bei jeder genetischen Untersuchung oder Analyse eine Einwilligung des Patienten/Probanden erforderlich ist. In § 9 wird die Aufklärung festgelegt, die entsprechend auch dokumentiert werden muss (Akte oder ähnlich).

Die genetische Beratung (§ 10) soll von verantwortlichen ärztlichen Personen nach Vorliegen des Ergebnisses angeboten werden und in allgemein verständlicher Form und Ergebnis offen erfolgen. Hierbei sollen insbesondere auch mögliche medizinische psychische und soziale Fragen erörtert werden. In Abs. 4 wird festgelegt, dass der Inhalt der Beratung dokumentiert werden muss.

§ 11 Die Mitteilung von Ergebnissen darf nur durch verantwortliche ärztliche Personen erfolgen und darf anderen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person mitgeteilt werden (Abs. 3). Hier ist z. B. darauf zu achten, dass der Inhalt der genetischen Untersuchung bei Arztbriefformulierungen nur mit schriftlicher Einverständnis der Patienten entsprechend weitergegeben werden darf.

Die Proben der genetischen Untersuchungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Das Gendiagnostikgesetz legt auch im Zusammenhang des Versicherungswesens Vorschriften vor, die einen Schutz der Patienten beinhalten. In § 18 wird darauf hingewiesen, dass genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages unzulässig sind. Es dürfen insbesondere von Versicherern in keiner Weise genetische Untersuchungen oder Analysen bzw. Ergebnisse aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen verlangt werden. Einschränkend ist jedoch eine Leistungsbeschränkung vorgesehen (mehr als 300.000 € einmalig bzw. mehr als 30.000 € Jahresrente).

Auch im Hinblick auf das Arbeitsrecht wird ein Benachteiligungsverbot ausgesprochen, so dass Träger bestimmter genetischer Eigenschaften und ihre Verwandten nicht benachteiligt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn sich Beschäftigte weigern sollten, genetische Untersuchungen oder Analysen bei sich vornehmen zu lassen oder ihre bisher vorgenommenen genetischen Untersuchungen und Analysen nicht offenbaren wollen.

Es wird in dem Gendiagnostikgesetz eine interdisziplinäre unabhängige Gendiagnostik-Kommission beim Robert-Koch-Institut angesiedelt, die aus 13 Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen besteht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft wirkt darauf hin, im Rahmen dieser Fachkommission vertreten zu sein.

Praktisch bedeutet dieses Gendiagnostikgesetz, dass die Untersuchungen auf einen MODY-Diabetes bzw. andere seltene erbliche Formen des Diabetes mellitus nur nach ausführlicher Aufklärung und Einverständniserklärung der Patienten vorgenommen werden dürfen. Die Beratung und Ergebnismitteilung darf nur durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die ihre Fachkenntnis auch im Hinblick auf die Erblichkeit des Diabetes mellitus qualifiziert erworben haben dokumentieren können. Die Weiterbildung zum Diabetologen muss deshalb auch umfangreiche Kenntnisse über Molekularbiologie und Genetik des Diabetes mellitus beinhalten.

Prof. Dr. med. K. Badenhoop
Leitung SP Endokrinologie + Diabetologie
Med.Klinik I, Zentrum der Inneren Medizin
Klinikum der J. W. Goethe-Universität
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Tel.: +49-69-6301-5396
Fax: +49-69-6301-6405

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Aktuelle Themen

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation und die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Eine Übertragung und Substitution von ärztlichen Tätigkeiten wird jedoch im Interesse der Patienten abgelehnt. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine Behandlung nach Facharztstandard. Dieses Recht wird gefährdet, wenn nichtärztlichen Berufsgruppen Tätigkeiten en bloc in eigene Verantwortung und zur selbstständigen Ausübung übertragen werden.
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Stellungnahme zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 1.10.2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.03. 2011 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker einzuschränken. Der Beschluss wurde am 22.06.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 01.10.2011 rechtskräftig.

Zusammen mit einer Reihe anderer Verbände haben die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), diabetesDE und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) diese Entscheidung massiv kritisiert. Zu begrüßen ist allerdings, dass laut G-BA der Beschluss  „eine weitreichende Ausnahmeregelung“  vorsieht, die in Abstimmung mit den im G-BA mitberatenden Patientenvertretern getroffen wurde. Die darin aufgeführten Kriterien haben allerdings zu zahlreichen Rückfragen geführt, wie die Verordnung in Zukunft zu handhaben ist. Aus diesem Anlass nehmen die DDG und diabetesDE zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 01.10.2011 Stellung.


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Stellungnahme der AG Epidemiologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum IDF Diabetes Atlas: Wie häufig ist Typ 2-Diabetes in Deutschland?

Epidemiologische Daten zum Typ 2-Diabetes sind wichtig für die Abschätzung der individuellen und sozialen Belastung durch die Erkrankung und liefern Eckdaten für Planungen im Gesundheitswesen [1]. In ihrem aktuellen Atlas berichtet die International Diabetes Federation (IDF) eine alarmierend hohe Prävalenz von 12,0% an Diabetes (überwiegend Typ 2-Diabetes) erkrankten Personen in der Bevölkerung Deutschlands im Alter zwischen 20 und 79 Jahren [2]. Diese Schätzung liegt deutlich höher als jene aus Frankreich (9,4%), Großbritannien (4,9%), Italien (8,8%) oder Spanien (8,4%).
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Verordnungspraxis von GLP1-Analoga nicht ändern. Deutsche Diabetes-Gesellschaft bezweifelt Aussagekraft veröffentlichter Daten

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) empfiehlt weiterhin, die Verordnungspraxis von sogenannten inkretin-basierten Wirkstoffen wie DDP4-Hemmern ( Sitagliptin, Vildagliptin, Saxagliptin) oder GLP1-Analoga (Exenatide, Liraglutide) beizubehalten. Die DDG nimmt damit Stellung zu der ungewöhnlichen Wiedervorlage einer Studie in der Zeitschrift „Gastroenterology“: Die Autoren weisen für die betroffene Patientengruppe ein erhöhtes Risiko aus, eine Entzündung oder Krebs der Bauchspeicheldrüse zu erleiden.


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Stellungnahme der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Ratschlag des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abzusehen

Am 10.6.2011 hat das BfArM in einer Pressemeldung vom Gebrauch pioglitazonhaltiger Arzneimittel abgeraten. Grund hierfür ist laut BfArM eine neue Studie aus Frankreich, die eine Erhöhung des Risikos für Blasenkrebs durch Pioglitazon nahe legt.


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2. Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes (Stand: 17.5.2011)

Der Vorstand und der Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft und diabetesDE empfiehlt keine Änderung der Verschreibungs-Indikation.


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Statement der AGPD zur qualifizierten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Insulinpumpentherapie

Aktuelle Situation in Deutschland

In der Pädiatrie gibt es umgangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Patienten mit Pumpentherapie. Aktuell werden 30% aller Kinder und Jugendlichen, bei Kindern < 6 Jahren sogar mehr als 50% mit Insulinpumpen behandelt.


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Update der Stellungnahme zur Publikation von Elashoff zur Sicherheit von GLP-1 basierten Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes

Liebe Mitglieder der DDG,

Am 4.3.2011 hatten wir Sie über eine online- Publikation in der Zeitschrift "Gastroenterology" der Arbeitsgruppe von Peter Butler informiert (1), die ein erhöhtes Risiko für Pankreatitis, Pankreaskarzinom und andere Karzinome durch inkretinbasierte Therapien bei Patienten mit Typ 2 Diabetes berichtete. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE haben in der Zwischenzeit Informationen erhalten (2), die über die bereits in der ersten Stellungnahme genannten Bedenken hinsichtlich eines „reporting bias“ hinaus die Wertigkeit der publizierten Ergebnisse in Frage stellen. In einem Brief an den Editor wird das Journal aufgefordert, die Elashoff-Arbeit zurückzuziehen, da die Firma NovoNordisk aus dem FDA-Nebenwirkungsregister völlig andere Zahlen ermittelt hätte (Beispiel: Elashoff 17 Fälle von Pankreatitis in der Kontrollbehandlung vor 2007, Novo 79). Auch der FDA-genutzte Algorithmus EMPIRICA zur Erfassung von Signalen von seltenen Arzneimittel­nebenwirkungen hätte bei der Analyse der Daten keinen Warnhinweis ergeben.

Bis zur endgültigen Klärung dieser ungewöhnlichen Kontroverse ergibt sich unseres Erachtens daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Empfehlung zu einer Änderung des bisherigen Verordnungsverhaltens bezüglich der Dipeptidylpeptidase IV (DPP-4) -Inhibitoren Sitagliptin (Januvia®, Xelevia®), Saxagliptin (Onglyza®) oder Vildagliptin (Galvus®, Eucreas®)   oder der Glucagon-like Peptid 1 (GLP1) - Analoga (Exenatide (Byetta®) oder Liraglutide (Victoza®)).

Die DDG und diabetesDE sind in erster Linie an Patientensicherheit interessiert. Aus diesem Grund haben wir uns für eine rasche Stellungnahme entschieden, die wir nach Kenntnis der neuen Aspekte jetzt modifizieren. Sollte sich herausstellen, dass die von Elashoff et al. publizierten Zahlen korrekt sind, werden wir auf unsere ursprüngliche Empfehlung zurückkommen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter danne@hka.de zur Verfügung.
 
Für den Vorstand und den Pharmakotherapie-Ausschuss der Deutschen Diabetes -Gesellschaft  und diabetesDE
Ihr

Prof. Thomas Danne
Präsident der DDG
Vorstandsvorsitzender diabetesDE


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Neues Stipendium: MSD Diabetes mellitus Stipendium 2011 zu Diabetologie & Stoffwechsel - unterstützt von: MSD, Haar

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) verleiht ein Stipendium zum Thema Diabetologie und Stoffwechsel erstmalig im Rahmen der Jahrestagung in Hamburg (30.03 – 02.04.2011). Dieses Forschungsstipendium, dotiert mit 12.000 EUR, soll jungen Wissenschaftlern einen mehrwöchigen Aufenthalt an einem anderen Institut oder Klinik im In- oder Ausland ermöglichen, um neue wissenschaftliche Verfahrensweisen und/oder Methodiken zu erlernen und diese dann im Heimatinstitut bzw. –klinik zu implementieren sowie weiter zu vertiefen.

Bewerbungen bitte bis zum 10. März 2011 bei der Geschäftsstelle der DGE (Martin Then, Mozartstr. 23, 93128 Regenstauf, Email: Then@endoscience.de) einreichen.

Die Ausschreibung ist  auf der Homepage der DGE einzusehen:


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Gestationsdiabetes: Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Liebe Mitglieder von DDG und diabetes/DE,

Experten der DDG und der DGGG stellen auf unserer Homepage den Entwurf zur evidenzbasierten Leitlinie Gestationsdiabetes vor. Dieser Entwurf steht Ihnen für 8 Wochen (Fristablauf: 27.03.2011!) zur Diskussion offen. Sie werden gebeten, evtl. Kommentare direkt und parallel an Herrn Dr. Kleinwechter und Frau PD Dr. Schäfer-Graf an folgende Email-Adressen zu schicken:

ute.schaefer-graf@sjk.de

arzt@diabetologikum-kiel.de


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Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV: 
Nachdem zunächst das Bundesministerium für Gesundheit weitere Erklärungen vom GBA verlangt hatte, ist nach einer Stellungnahme des GBA dieser Verordnungsausschluß vom BMG nicht mehr beanstandet worden und tritt somit am 01.04.2011 in Kraft.
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Stellungnahme Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2

Gemeinsame Stellungnahme von diabetesDE, der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), des Verbands der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD), der Deutschen Diabetes-Stiftung (DDS) und des Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie und der Anlage III "Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2" vom 19.4.2010 (wissenschaftliche Langfassung mit Literatur) bzw. (Kurzfassung der wesentlichen Inhalte)
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Stellungnahme G-BA Verfahren kurzwirksame Analoga

DiabetesDE fordert Kinder und Jugendliche und Patienten mit einer Insulinpumpentherapie von dem Erstattungsausschluss kurzwirksamer Analoga auszuschließen und unterstützt die Demonstration zum Bundesgesundheitsministerium am 19.5.2010 um 15.00 Uhr ausgehend von der diabetesDE-Geschäftsstelle in Berlin.
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft an das Bundesministerium für Gesundheit

Die am 18.3.10 veröffentlichte Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu langwirksamen Insulinanaloga mit dem daraus folgenden Ausschluss der Erstattungsfähigkeit ist auch wegen seiner Sonderregelungen in der gegenwärtigen Form falsch und gefährlich für die betroffenen Patienten.
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Briefwechsel mit IQWiG zur Ausladung von Prof. Fritsche

Schreiben des DDG-Präsidenten an Herrn Baum, den Sprecher des Vorstands des IQWiG, nach der nachträglichen Ausladung des DDG-Vertreters bei der Anhöring zu langwirksamen Analoga und Antwort von Herrn Baum. Außerdem finden Sie hier auch die Antwort des Präsidenten auf das Schreiben von Herrn Baum.
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Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft

vom 5.6.2009 zur Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Erstattungsfähigkeit langwirksamer Insulinanaloga in der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2

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DDG Verhaltenskodex

Der Vorstand der DDG hat in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss "Conflict of Interest" einen neuen Verhaltenskodex in strenger Anlehnung an nationale und internationale Erfordernisse verabschiedet. Dieser stellt sichter,dass angesichts der vielfältigen Zusammenarbeit mit verschiedenen Bereichen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie und anderer berufsrelevanter Unternehmen („Industrie“) keine Interessenkonflikte vorliegen, die den Inhalt und die Akzeptanz der im Namen der DDG vorgenommenen Tätigkeiten und Stellungnahmen zweifelhaft erscheinen lassen. Die Umsetzung des neuen Verhaltenskodex bedarf einer Satzungsänderung, die der Mitgliederversammlung anläßlich der Jahrestagung der DDG im Mai 2009 zur Abstimmung vorgelegt wird.
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Stellungnahme vom 14. 04.08 der DDG zum Vorbericht des IQWG „Langwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“


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GBA-Beschluss zu den kurzwirksamen Analoga vom 21.02.2008

Hier finden Sie eine Stellungnahme der DDG zu dem Beschluss des GBA vom 21.02.2008 zu den kurzwirksamen Analoga sowie Antworten zu in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen.
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Abschlußbericht Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 vom 6.6.2007 und zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1


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Stellungnahmen des Ausschusses Pharmakotherapie der DDG zu den Berichtsplänen des IQWiG zum Thema Langwirksame Analoga (Typ 1 und Typ 2)


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Stellungnahme des Pharmakotherapieausschusses der DDG

Rosiglitazon und Risiko für Myokardinfarkt und kardiovaskulären Tod
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Stellungnahme der DDG zum Berichtsplan A05/05-A des IQWIG

Am 10.03.07 wurde das Amendment 3 zum Berichtsplan „Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“ vom IQWIG aufgrund der Erweiterung der Zulassung der Glitazone veröffentlicht und zu Stellungnahmen zum Berichtsplan (inkl. Amendments) aufgefordert. Die DDG, vertreten durch den Präsidenten und den Vorsitzenden des Pharmakotherapieausschusses nimmt wie folgt Stellung:


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Stellungnahme der DDG zum Thema "Inhalatives Insulin"

Stellungnahme der DDG anlässlich der Zulassung von EXUBERA®
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