Von einer Expertengruppe im Auftrag der Diabetes-Arbeitsgruppe am Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wurde eine Stellungnahme zur Verordnung von Insulinpumpen veröffentlicht.
'Seit Mitte des Jahres 2006 fällt eine neue Strategie der Krankenkassen bei der Genehmigung von Insulinpumpen auf. Die Verordnung von Insulinpumpen durch Diabetologen für an Diabetes erkrankte Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche, wird durch die gesetzlichen Krankenkassen ungewohnt häufig abgelehnt, verzögert oder erschwert genehmigt. Diese Auffälligkeit hat sich inzwischen landes- und bundesweit vielfach bestätigt. Bei der Ablehnung stützen sich die Krankenkassen ausschließlich auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dieses Vorgehen ist seit Einführung der Insulinpumpentherapie Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts ein Novum.
Der Sachverhalt wurde auf der Sitzung der Arbeitsgruppe am 7. November 2007 anhand von Patientenschicksalen aus der pädiatrischen Diabetologie und Erwachsenen-Diabetologie erörtert und als nicht hinnehmbar bewertet. Es wurde daraufhin aus drei Mitgliedern der Arbeitsgruppe und zwei zugezogenen, externen Fachärzten eine Expertengruppe gebildet, die eine Stellungnahme erarbeitet hat.'
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