Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft veranstaltet Lehrgänge zur Weiterbildung zu Diabetesassistentinnen. Ziel dieser Weiterbildung ist es, das medizinische Personal zu befähigen, in einem Team zusammen mit dem Arzt Unterricht und Beratung von Patienten mit Typ 2 Diabetes durchzuführen und in der Betreuung von Patienten mit Typ 1 Diabetes unterstützend tätig zu werden - unter der Leitung des für die Therapie verantwortlichen Arztes und eingebettet in die therapeutische Vorstellung des jeweiligen Behandlungsteams.
Organisation und Ablauf der Weiterbildung
| A. | Zulassung zur Weiterbildung |
| Voraussetzungen zur Weiterbildung zur Diabetesassistentin sind: |
| 1. |
Tätigkeit als: Arzthelferin, MTA, Pädagogin, Oecotrophologin, Krankenpflegehelferin, Altenpflegerin, Krankenschwester, Diätassistentin mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Anmeldung nimmt der jeweilige Ausrichter entgegen | |
| 2. | eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in Schulung und Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus | |
| 3. | durch Bescheinigung nachgewiesene Teilnahme an einem Fortbildungsseminar "Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetes ohne Insulin" und einem Seminar "Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetes mit Insulin" | |
| 4. | der Nachweis, in einem Team mit strukturierter Diabetestherapie und Trainingsprogramm tätig zu sein. Diese Tätigkeit darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen Unterschrift des Leitenden Arztes unter dem Bewerbungsschreiben |
| In begründeten Sonderfällen entscheidet über die Zulassung auf schriftlichen Antrag der Vorsitzende des Ausschusses Schulung und Weiterbildung. Die Anmeldung nimmt der jeweilige Ausrichter entgegen. | |
| B. | Zahl der Teilnehmer Um einen entsprechenden Austausch der Kursteilnehmer zu ermöglichen, sind mindestens 12 und maximal 20 Weiterbildungsteilnehmer anzustreben. |
| C. | Ziel des Kurses Bei dem Lehrgang handelt es sich um das Konzept einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Deshalb soll die Diabetesassistentin diabetologisch tätig sein und mit einem Arzt unter dessen Aufsicht und Verantwortung arbeiten. Die Weiterzubildende soll nach diesem Kurs in der Lage sein, in ihrem jeweiligen Behandlungszentrum selbständig unter der Leitung des verantwortlichen Arztes, den Gruppenunterricht für Patienten mit Typ 2 Diabetes ohne Insulintherapie und für Typ 2 Diabetes mit Insulintherapie zu planen und durchzuführen und den Arzt in der Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 unterstützen. Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmerinnen |
| 1. | die theoretischen Grundlagen der Inhalte der Patientenschulung bei Typ 2 Diabetes kennen, ihre Notwendigkeit begründen und ihrer Bedeutung gemäß in den Patientenunterricht einordnen können | |
| 2. | in der Lage sein, verschiedene Unterrichtsprogramme für Patienten mit Typ 2 Diabetes gemeinsam mit dem Behandlungsteam zu planen und umzusetzen | |
| 3. | pädagogische Grundkenntnisse erworben haben | |
| 4. | nach einem Lehrverhaltenstraining ihr Lehrverhalten bewusst beobachten und gezielt verändern können | |
| 5. | psychologische Bedingungen für Verhaltensänderungen kennen und beeinflussen können | |
| 6. | die Motivation und den Schulungsbedarf des Patienten individuell erheben | |
| 7. | Methoden zur Evaluation des Patientenunterrichts kennen, anwenden können und darauf basierend in der Lage sein, die Gestaltung des Unterrichts entsprechend zu verbessern | |
| 8. | Schulung und Beratungsstunden in den Praxisalltag integrieren können | |
| 9. | Grundlagen der Qualitätssicherung benutzen können. |
| D. |
Zeitlicher Ablauf der Weiterbildung, Verantwortlichkeit |
| E. | Rahmenlehrplan |
| 1. | Ein verbindlicher Rahmenlehrplan liegt vor. | |
| 2. | Eine Unterrichtseinheit soll "Berichte vom Arbeitsplatz" zum Inhalt haben. | |
| 3. | Ein Curriculum kann entgeltlich angefordert werden. |
| F. | Abschluss Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung durch den Prüfungsausschuss, der sich wie folgt zusammensetzen soll: |
| 1. |
Mitglied des Ausschusses Schulung und Weiterbildung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (gleichzeitig Vorsitzender des Prüfungsausschusses) | |
| 2. | Dem ärztlichen Leiter der Weiterbildung | |
| 3. | Der berufsfachlichen Leiterin (Diabetesberaterin) der Weiterbildung | |
| 4. | Einem Mitglied des Ausschusses Praxis und Poliklinik der DDG | |
| 5. | Eine Vertreterin der Diabetesberaterinnen (VDBD) oder eine Vertreterin der KV |
| Dem Prüfungsausschuss sind anlässlich der Prüfung folgende Unterlagen unaufgefordert vorzulegen |
- eine Namensliste der Prüflinge mit Angaben zum Beruf und Arbeitgeber
- ein Zeitplan des Prüfungstages und Notenübersicht
- Themenkatalog der mündlichen Prüfung
- Ordner mit den Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Klausuren)
- Ordner mit den vollständigen Anmeldeunterlagen der Teilnehmer.
| Sollte im Verlauf der Weiterbildung der Eindruck entstehen, dass sich eine Teilnehmerin für die Tätigkeit als Diabetesassistentin nicht eignet, so ist ein Verweisen der Teilnehmerin aus der Weiterbildung durch den Leiter möglich. Ob Ausfallzeiten die zur Prüfung nicht möglich machen, entscheidet vor der Prüfung der Prüfungsausschuss. Prüfungsleistungen Der schriftliche Teil besteht aus zwei Klausuren mit insgesamt 100 Fragen, wobei die zweite Arbeit doppelt gewertet werden soll. Die Noten aus beiden Klausuren bilden die Note der schriftlichen Prüfung. Der praktische Teil besteht aus einer schriftlichen Planung einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten und der 15-20 minütigen Lehrprobe in Kleingruppen, in der ein Teil der Hausarbeit verwendet werden kann. Die Korrektur der Hausarbeit erfolgt durch eine Pädagogin und der berufsfachlichen Leitung (Diabetesberaterin). Die dritte Note ergibt sich aus der mündlichen Prüfung, die vor dem Prüfungsausschuss abgelegt wird. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 15-30 Minuten je Teilnehmerin. Empfehlenswert sind Prüfungen in Kleingruppen von 3-5 Teilnehmerinnen. Zeugnis/Urkunde Alle drei Noten werden einzeln aufgeführt und ergeben die Gesamtnote auf dem Zeugnis. Ist die Prüfungsleistung in einem oder mehreren Anteilen der Prüfung 4,1 oder schlechter, so gelten diese Anteile der Prüfung als nicht bestanden. Die Teilnehmer, die den Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, erhalten von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft die Berechtigung, als Zusatz zu ihrer bisherigen Ausbildungsbezeichnung die Bezeichnung Diabetesassistentin DDG zu führen (Zertifikat). Sie können auf Antrag als assoziierte Mitglieder in die Deutsche Diabetes-Gesellschaft aufgenommen werden und erfüllen die Zugangsberechtigung zum Weiterbildungskurs zur Diabetesberaterin DDG (Zeugnis). Die Diabetesassistentinnen DDG verpflichten sich, einmal im Jahr an einer Fortbildungstagung (Mindestdauer 4 Stunden) teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme an der Weiterbildung hat der Ausschuss Schulung und Weiterbildung die Möglichkeit, die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Diabetesassistentin DDG zu entziehen. | |
| G. | Weiterbildungseinrichtungen Die Weiterbildungen werden regional organisiert und durchgeführt. Eine Einrichtung kann zur Weiterbildungsstätte zugelassen werden, wenn sie über |
| 1. | eine(n) Diabetologen/-in DDG (Ärztliche Leitung), | |
| 2. | eine Diabetesberaterin DDG (Berufsfachliche Leitung; kursbegleitend), | |
| 3. | die für die Weiterbildung erforderlichen Dozenten (insbesondere Pädagogen und Psychologen), Räume, Einrichtung, Lehr und Lernmittel verfügt. |
| Ein entsprechendes Stundenkontingent zur ordnungsgemäßen Durchführung sowie für Vor- und Nachbereitung der Lehrgänge ist sicherzustellen.Mitarbeiter der Industrie können nicht als berufsfachliche Leitung in eine Weiterbildungsstätte der DDG eingebunden sein. Die kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen wegfallen, wie z. B. bei Stellenwechsel der ärztlichen und berufsfachlichen Leitung. Außerdem wird die entzogen, wenn die Weiterbildungsverantwortlichen ausgeschlossene Personenkreise zulassen oder Prüfungsteile nicht erbracht werden. Stundenpläne, Dozentenlisten und der Prüfungsausschuss sind dem Ausschuss Schulung und Weiterbildung unaufgefordert vor Beginn jeder Weiterbildung zur Genehmigung vorzulegen. In der Lehrgangsorganisation verpflichtet sich die ausrichtende Weiterbildungsstätte den Qualitätsstandards des Ausschusses Schulung und Weiterbildung zu folgen. Die Weiterbildungsstätte ist verpflichtet einmal p. a. einen Fortbildungstag für die Absolventinnen zu gestalten. Die Bescheinigung der Fortbildung sollte den KV Bestimmungen entsprechen. | |
| H. |
Inkrafttreten Diese revidierte Weiterbildungs- und Prüfungsordnung tritt nach Beschluss des Vorstandes der Deutschen Diabetes-Gesellschaft vom 04.10.2001 am Ersten des auf die Veröffentlichung in den Diabetologie-Informationen folgenden Monats in Kraft und löst die 2. überarbeitete Weiterbildungs- und Prüfungsordnung vom 01.04.2000 ab. |
| I. |
Außerkrafttreten Sobald eine Ordnung zur von Weiterbildungseinrichtungen in Kraft getreten ist, tritt Abschnitt G. dieser WPO außer Kraft. |
In das Internet gestellt im März 2002
Der Text wird in Heft 2 der Diabetologie-Informationen veröffentlicht werden. Heft 2 erscheint Ende April 2002.
Die WPO tritt somit gemäß § 22 am 01.Mai 2002 in Kraft.
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