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Anerkennung nach Curriculum

Das Curriculum „Diabetologe/in DDG“ wurde aktualisiert. Mit Vorstandsbeschluss vom 03. Juni 2008 ist die nachfolgend wiedergegebene aktualisierte Fassung gültig.
Für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011 sind noch Anträge nach dem bisherigen Curriculum möglich.

Fortbildung als Diabetologe/in DDG

Anerkennung als Diabetologe/in DDG nach dem Curriculum
in der Fassung vom 03. Juni 2008.
 

In Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verbesserung der Diabetikerbetreuung in Deutschland hat der Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft 1995 die ärztliche Qualifikation eines/einer "Diabetologen/in DDG" eingeführt. Diese Fortbildung setzt mit der Schaffung eines qualifizierten Diabetologen nach bundeseinheitlichem Standard und dem Streben nach Verbesserung der Diabetikerbetreuung Ziele der Satzung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft um.

Wer sich als „Diabetologe/in DDG“ von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft anerkennen lassen will, muss die folgenden Bedingungen des Curriculum zum Diabetologen DDG erfüllen:

  1. Der Antragsteller muss Arzt für Innere Medizin, Arzt für Kinderheilkunde, Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin mit einer Schwerpunktbezeichnung, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderarzt sein. Fachärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte für Frauenheilkunde können auf begründeten Antrag im Rahmen einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.
  2. Spezielle Fortbildung in einer von der DDG anerkannten Einrichtung bei einem Diabetologen* für die Dauer von mindestens zwei Jahren, davon mindestens ein Jahr in einer klinischen Einrichtung. Die von der DDG anerkannten Einrichtungen zur Behandlung und Schulung von Typ-1-Diabetikern** bzw. Typ-1- und Typ-2-Diabetikern mit mindestens der Basisanerkennung („Stufe 1“) sowie analoger Einrichtungen für die Pädiatrie nach den Richtlinien der DDG sind befugt, die spezielle Fortbildung durchzuführen. Diese zwei Jahre können innerhalb der Weiterbildungszeit zum Facharzt abgeleistet werden. Die AiP-Zeit (Arzt im Praktikum) wird nicht angerechnet. Auf diese zwei Jahre können zwei Jahre der Weiterbildung für das Teilgebiet Endokrinologie in der Inneren Medizin bzw. der Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Internist und Endokrinologe und Diabetologe) angerechnet werden. Als Nachweis der endokrinologischen Weiterbildung gilt die Anerkennung durch die zuständige Ärztekammer.
    Der Erfolg der speziellen zweijährigen Fortbildung in Diabetologie ist analog der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) der Bundsärztekammer (BÄK) hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten) und der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Richtzahlen) zu dokumentieren und durch ein spezifiziertes Zeugnis des Weiterbildungsbefugten (Diabetologe/in DDG oder Diabetologe/in nach der Weiterbildungsordnung der betreffenden Landesärztekammer), aus dem nicht nur der Erfolg der Fortbildung, sondern auch der Ausbildungsgang auf der Grundlage der Maßgaben der Bundesärztekammer nachvollziehbar hervorgeht, zu belegen. Dies gilt gleichermaßen für Inhaber des Teilgebiets Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie.
  3. Teilnahme an einem zweiwöchigen (80-stündigen) strukturierten Fortbildungskurs in klinischer Diabetologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft.
  4. Mindestens vier Tage Fortbildung mit 8 Unterrichtsstunden pro Tag in von der DDG anerkannten Seminaren über Kommunikation und patientenzentrierter Gesprächsführung in der Diabetologie.
  5. Mindestens zwei Wochen Tätigkeit in einer anderen von der DDG anerkannten Einrichtung zur Behandlung und Schulung von Typ-1-Diabetikern mit mindestens der Basisanerkennung („Stufe 1“) nach den Richtlinien der DDG und der Teilnahme an je einem Schulungskurs für Typ-1-Diabetiker und Typ-2-Diabetiker.
  6. Eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der DDG ist für die Anerkennung als Diabetologe DDG Voraussetzung.

Die spezielle Fortbildung in Diabetologie zu den Punkten 2 bis 5 des Curriculums muß innerhalb von fünf Jahren vor Antragstellung absolviert werden bzw. beendet sein. (Individuell begründete Ausnahmen, z. B. Mutterschaft, sind möglich.) Die Bezeichnung „Diabetologe DDG" ist eine nach ärztlichem Recht nicht führungsfähige Bezeichnung.

Antragsteller werden gebeten, bei der

Geschäftsstelle der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
Bürkle de la Camp-Platz 1
44789 Bochum

ein Antragsformular anzufordern (oder von dieser Web-Site herunterzuladen), das Antragsformular sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen (in unbeglaubigter Kopie) wieder bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Der Ausschuß Diabetologe DDG prüft Antrag und Unterlagen zu Punkt 1 bis 6 des Curriculum. Der Ausschuss behält sich vor, bei Unklarheiten eine mündliche Prüfung anzusetzen. Nachfolgend entscheidet der Vorstand der DDG über die Anerkennung als Diabetologe/in DDG.

Übergangsbestimmungen: Bis zum 31.12.2011 können noch Anträge auf Anerkennung nach den bisherigen Bestimmungen gestellt werden. Im begründeten Einzelfall, z. B. Mutterschaft, kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Der Antrag ist rechtzeitig, vor Ablauf der Antragsfrist, zu stellen.

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Ausschusses ist innerhalb von 4 Wochen möglich.
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid mit Auflagen ist an den Ausschuss zu richten.
Ein Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid ist über den Ausschuss an den Vorstand zu richten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

gez. Prof. Dr. P. Bottermann
Vorsitzender des Ausschusses Diabetologe DDG
der Deutschen Diabetes-Gesellschaft

gez. Prof. Dr. Th. Haak
Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft

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* als Diabetologe im Sinne dieses Curriculums gilt der Diabetologe DDG, der Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Internist und Endokrinologe und Diabetologe), der Facharzt für Allgemeinmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie, der Facharzt für Innere Medizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie bzw. der Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie bzw. der Facharzt für Innere Medizin mit einer Schwerpunktbezeichnung und der Zusatzweiterbildung Diabetologie, jeweils nachgewiesen durch das entsprechende Zertifikat der DDG oder der zuständigen Landesärztekammer.

** Eine Liste dieser Einrichtungen kann von der Geschäftsstelle der DDG angefordert werden.


Download von Formularen

In das Internet gestellt im April 2001
überarbeitet im Juli 2008

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