Projektförderungen der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
Mit den Projektförderungen der Deutschen Diabetes-Gesellschaft werden wissenschaftliche Arbeiten in der Diabetologie gefördert. Über die Verteilung der für die Projektförderung aus dem Vermögen der Gesellschaft und aus Spenden zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet die vom Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft eingesetzte "Jury zur Förderung wissenschaftlicher Projekte".
Hans-Christian-Hagedorn-Projektförderung
Die von NovoNordisk gestiftete Hans-Christian-Hagedorn-Projektförderung ist mit € 25.000 dotiert und wird an eine in der klinischen oder experimentellen Diabetologie international ausgewiesene Arbeitsgruppe vergeben. Für die Entscheidung der Jury sind sowohl die Qualität des Projektes als auch die bisherigen Leistungen der Arbeitsgruppe für die deutsche Diabetologie relevant.
Antragsberechtigt sind Arbeitsgruppenleiter aus dem deutschen Sprachraum. Das prämierte Projekt soll bereits wichtige Ergebnisse, die innerhalb des deutschen Sprachraumes gewonnen wurden, geliefert haben.
Das online-Formular "Hans-Christian-Hagedorn-Projektförderung" ist vollständig auszufüllen. Zusätzlich reichen Bewerber auf elektronischem Weg folgende Unterlagen ein:
- Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (maximal 2 Seiten)
- Anschreiben mit Stellungnahme des Instituts-/Abteilungsleiters hinsichtlich der verfügbaren Ressourcen aus der Grundausstattung
- evtl. Stellungnahme der Ethik-Kommission, Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen oder gentechnischen Experimenten.
- ausgewählte Publikationen der letzten Jahre zum Nachweis der bisherigen Leistungen der Arbeitsgruppe
Menarini-Projektförderung
Die von der Firma Berlin-Chemie gestiftete Menarini-Projektförderung ist eine mit € 15.000 dotierte Förderung eines Forschungsprojektes mit besonderer Relevanz für die Diagnostik und/oder Therapie des Diabetes mellitus.
Die Antragsteller werden gebeten, ihre Anträge gemäß den "Hinweisen für die Beantragung von Projektförderungen" abzufassen und bis zum 30.11. des Jahres auf elektronischem Weg einzureichen.
Hier können Sie Sich bewerben.
Allgemeine Projektförderungen
Die allgemeinen Projektförderungen sind thematisch nicht festgelegt und erstrecken sich auf das gesamte Gebiet der experimentellen und klinischen Diabetologie. Sie werden durch die "Dr. Buding-Stiftung", Die Deutsche Diabetesstiftung, die "Stiftung Das zuckerkranke Kind" sowie durch die Firmen Berlin Chemie, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH Lilly Deutschland und Roche Diagnostics unterstützt.
Um die Förderung wissenschaftlicher Projekte können sich deutschsprachige Wissenschaftler bewerben.
Die Antragsteller werden gebeten, ihre Anträge gemäß den "Hinweisen für die Beantragung von Projektförderungen" abzufassen und bis zum 30.11. des Jahres auf elektronischem Weg einzureichen.
Hier können Sie Sich bewerben.
Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Autoren und Themen der geförderten Projekte werden durch den Präsidenten der Deutschen Diabetes-Gesellschaft auf der kommenden Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft bekannt gegeben.
Hinweise für die Beantragung von Projektförderungen
• Es sind Antragstellungen für folgende Arten von allgemeinen Projekten möglich:
- Anschubförderungen
- Ergänzungsanträge für Drittmittel geförderte Projekte
- Eigenständige kleine Projekte
Anträge auf Anschubförderungen können junge Wissenschaftler mit originellen Ideen stellen. Dadurch soll die Grundlage für eine reguläre Drittmittelförderung geschaffen werden. Die Förderung erstreckt sich in der Regel auf Geräte und Verbrauchsmittel, in Ausnahmefällen auch auf die Finanzierung von wissenschaftlichen Hilfskräften.
Durch Ergänzungsanträge soll eine Themenerweiterung, Beschleunigung oder qualitative Verbesserung eines bewilligten Projektes ermöglicht werden. Die Förderung erstreckt sich in der Regel auf Geräte und Verbrauchsmittel, in Ausnahmefällen auch auf die Finanzierung von wissenschaftlichen Hilfskräften. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, worin die Verbesserung des Projektes durch den Ergänzungsantrag besteht.
In den vergangenen Jahren lagen die bewilligten Förderungen einzelner Projekte in der Regel im Bereich zwischen € 5.000,- und 10.000,-. Es ist nicht zu erwarten, dass in diesem Jahr eine wesentliche Erhöhung dieser Beträge möglich sein wird. Dies sollte von den Antragstellern berücksichtigt werden. Die Förderperiode erstreckt sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
Das online-Formular "Antrag auf Projektförderung" ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (maximal 2 Seiten)
- Anschreiben mit Stellungnahme des Instituts-/Abteilungsleiters hinsichtlich der verfügbaren Ressourcen aus der Grundausstattung
- evtl. Stellungnahme der Ethik-Kommission, Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen oder gentechnischen Experimenten.
Im Falle einer Förderung hat der Antragsteller bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres unaufgefordert beim Sprecher der "Jury zur Förderung wissenschaftlicher Projekte" einen Abschlussbericht vorzulegen.
Prof. Dr. H.-G. Joost
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