Änderung des Antragsverfahrens zum 01.01.2010:
Um die zeitliche Effizienz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens „Anerkannte Behandlungseinrichtung“ (Stufe 1) zu erhöhen, sollen ab dem 01.01.2010 Anträge und Belege nur noch in elektronischer Form eingereicht werden.
Wir dürfen Sie daher bitten, künftig sowohl das Antragsformular, als auch alle geforderten Belege per E-Mail (Bis 10MB Gesamtgröße) oder per CD an die Geschäftsstelle zu senden. Der Versand per E-Mail (an die Adresse: Maas@gst-bochum.de) ist auch bei größeren Datenmengen durch den Einsatz von Komprimierungsprogrammen (ZIP) oder die Aufteilung der Dateien auf mehrere E-Mails möglich.
Gleichzeitig arbeiten wir an einer für Sie noch komfortableren Lösung. Diese wird es Ihnen in Zukunft ermöglichen, Ihren Antrag in einen geschützten Bereich auf unserer Homepage zu laden. Sobald dieses System realisiert sein wird, werden wir dies ebenfalls an dieser Stelle bekannt machen.
Qualitätsrichtlinien für die Anerkennung von Einrichtungen zur Versorgung von Personen mit Diabetes mellitus
Die bisherigen Anerkennungen von Einrichtungen zur Behandlung von Personen mit Diabetes mellitus, eingeteilt in Behandlungseinrichtungen für Typ 1 Diabetiker, Typ 1 Diabetiker/Pädiatrie sowie Typ 2 Diabetiker sind zum 31.12.2003 ausgelaufen, sofern von den Einrichtungen bis zum 31.12.2003 keine Verlängerung um ein Jahr beantragt wurde. (Die bisher gültigen Qualitätsrichtlinien können jetzt über die Suchfunktion im Archiv unter Anerkannte Einrichtungen eingesehen werden.)
Zukünftige Anerkennungen sollen nach einem Stufenmodell erfolgen. Es sind zwei Qualitätsstufen vorgesehen:
"Basisanerkennung" (Stufe 1)
"Erweiterte Anerkennung mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement" (Stufe 2)
Alle Anerkennungen sollen für jeweils drei Jahre gelten.
"Basisanerkennung" (Stufe 1)
Die Kriterien für eine "Basisanerkennung" (Stufe1) können hier eingesehen werden. Sie gelten für Kliniken, Polikliniken oder Arztpraxen, die ein gutes diabetologisches Qualitätsniveau für eine flächendeckende Versorgung von Personen mit Diabetes mellitus nachweisen können. Antragsformulare und den Datensatz (Stufe 1) sowie ein Flussdiagramm (Stufe 1) zur Antragstellung finden Sie hier. Sie können die Formulare auch über die Geschäftsstelle erhalten.
Häufig gestellte Fragen zur "Basisanerkennung" (Stufe 1)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Basisanerkennung Stufe 1
Sind Patienten mit Diabetes als Nebendiagnose auf die Patientenzahl anrechenbar?Ja, wenn die Patienten in der Diabetesbehandlungs-Einheit der beantragenden Einrichtung behandelt werden.
Wieviel Patienten müssen pro Jahr geschult werden?
Die regelmäßige Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme ist unverzichtbar. Eine konkrete Zahl geschulter Patienten wird nicht vorgegeben.
Kann ein Krankenhaus anerkannt werden, welches zwar Diabetespatienten behandelt aber keine Schulung durchführt?
Nein!
Was ist ein "Krankenschwester/-pfleger mit Ausbildung zur Wundschwester/-pfleger"? Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Nachweis der Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Fortbildung mit Angabe über Inhalt der Stunden.
Welche strukturierten Behandlungsprogramme gibt es für das Krankenhaus?
Grüßer M, Hartmann P, Jörgens V: Behandlungs-und Schulungsprogramm für Typ-1-Diabetiker. Verlag Kirchheim Mainz 1996.
Jörgens, Grüßer, Kronsbein P. (1996) Mit Insulin geht es mir wieder besser. Verlag Kirchheim, Mainz
Ist gemeinsame Schulung von Patienten mit und ohne Insulin zulässig?
Nein.
Mischung von Medias2 und Typ-2- mit Insulin.
Eine solche Vermischung wäre ein neues Behandlungsprogramm. Die Effektivität eines solchen Programmes muß durch eine eigene Evaluation belegt werden. Das kann z.B. nach der Methode der AKD (früher ASD) erfolgen, indem eine nicht ausgewählte Gruppe von mindestens 50 Patienten geschult und nach 12-15 Monaten nachuntersucht wird.
Integration von Blutdruckschulung in die Diabetesschulung?
Es gibt derzeit separate Behandlungsprogrammen für Diabetes und Hypertonie. Diese sind evaluiert. Eine Kombination wäre ein neues Behandlungsprogramm. Evaluationen darüber liegen nicht vor. Besonders bei betagten Patienten und Patienten mit kognitiven Störungen muß die begrenzte Aufnahmefähigkeit beachtet werden. Im DMP Typ-2-Diabetes wird Diabetes und Hyptertonieschulung in getrennten Programmen durchgeführt.
Ist eine Fettschulung notwendig?
Nein. Die Reduktion von Fett in der Ernährung ist in den Behandlungsprogrammen Typ-2-Diabetes in den Unterrichtseinheiten zur Gewichtsreduktion enthalten. Schlanke Patienten und Patienten mit Typ-1-Diabetes profitieren nicht von einer Fettreduktion.
Was steht im Feld Blutdruckselbstkontrolle?
Hier wird der Mittelwert der letzten 10 Pateintenmeßwerte in mmHg eingetragen. Die Richtigkeit der Selbstmessung muß durch eine Parallelmessung durch medizinischen personl mit einem geeichten Meßgerät überprüft werden. Da derzeit nur ein kleiner Teil der Patienten Blutdruckselbstkontrollen durchführt kann dieses Feld nicht bei allen Patienten ausgefüllt werden.
Soll ich Basisanerkennung oder Stufe 2 beantragen?
Das muß jede Klinik nach eigenen Zielen und Zeitplan selbst entscheiden.
Kann ein Zusammenschluß von Diabetesschwerpunktpraxis und Krankenhaus anerkannt werden?
Nein. In einem Verbund zur gemeinsamen Pateintenschulung müßte jeder Partner die Vorgaben zur Struktur und Prozeßqualität erfüllen und kann deshalb auch einen separaten Antrag stellen.
Unsere Klinik hat keine Diabetesberaterin, aber mehrere Ökotrophologen, reicht das für die Anerkennung aus!
Nein!
Welche Stundenzahl muß ein stationäres Behandlungsprogramm haben?
Für intensivierte Insulinherapie 20 Studen, für konventionelle Insulintherapie 12 Stunden.
Wie soll die Schulung für Patienten ohne Insulintherapie im Krankenhaus erfolgen?
Im Akutkrankenhaus sollten stationäre Patienten ohne Insulintherapie eine Einzelschulung erhalten und einen Hinweis auf die ambulanten Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Vollständigen Behandlungsprogramm. Die wichtigste therapeutische Intervention ist die Gewichtsreduktion, diese benötigt Zeit. Dafür ist in den evaluierten Programmen ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen.
(P. Bottermann)



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